Vogelgrippevirus:Aufstallungspflicht für Geflügel bleibt bestehen

Das Landratsamt Erding weist ausdrücklich darauf hin, dass die seit November 2016 geltende Aufstallungspflicht bis auf Weiteres und ohne Änderungen aufrecht erhalten bleibe und jeder Verstoß gegen die Aufstallungspflicht eine Ordnungswidrigkeit darstelle, die mit Bußgeldern geahndet wird. Die Verpflichtung aller Geflügelhalter zur Aufstallung ihres Geflügels ist im Landkreis Erding am 21. November 2016 rechtlich per Allgemeinverfügung bekannt gegeben worden. Hintergrund für diese tierseuchenrechtliche Maßnahme ist, dass eine Einschleppung des in der Wildvogelpopulation grassierenden Vogelgrippe-Virus (Subtyp H5N8) in die Nutzgeflügelbestände verhindert werden soll.

Im Falle des Nachweises des H5N8-Erregers in einem Geflügelbestand wäre der Bestand zu töten. Weiterhin würden vom Veterinäramt um den Ort des Seuchenausbruches sogenannte Restriktionszonen, wie ein Sperrbezirk mit drei Kilometer Radius und ein Beobachtungsgebiet mit zehn Kilometer Radius, eingerichtet. In diesen Zonen käme es zu gravierenden Einschränkungen, was den Verkehr mit Geflügel und Geflügelprodukten wie Eier, Fleisch und mehr betrifft.

© SZ vom 24.02.2017 / wil - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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