Verhandlung am Amtsgericht Freising:Mit leerem Konto online eingekauft

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26-Jähriger kann zum Zeitpunkt der Bestellung zwei Rechnungen über insgesamt 255 Euro nicht begleichen. Da er unter offener Bewährung steht, muss er nun für fünf Monate ins Gefängnis

Von Alexander Kappen, Freising/Moosburg

Der Staatsanwalt sprach am Ende der Verhandlung von einem "nicht ganz einfachen Fall". Nicht nur, weil es knifflig war, dem 26-jährigen Angeklagten, der sich am Montag wegen Betrugs vor dem Freisinger Amtsgericht verantworten musste, Vorsatz nachzuweisen. Besonders war der Fall auch, "weil ich nicht glaube, dass der Angeklagte ein typischer Straftäter und Betrüger ist".

Dennoch beantragte der Staatsanwalt für den einschlägig vorbestraften Moosburger, der im Sommer 2017 Online-Bestellungen im Gesamtwert von rund 255 Euro per Banklastschrift getätigt hatte, ohne das nötige Geld am Konto zu haben, eine Haftstrafe von vier Monaten. Richter Michael Geltl verurteilte den Angeklagten dann zu fünf Monaten ohne Bewährung.

Der Angeklagte war zwischen 2013 und 2015 bereits dreimal wegen Betrugs zu Geldstrafen verurteilt worden. 2016 bekam er in einem weiteren Betrugsverfahren drei Monate Gefängnis auf Bewährung. Als er im August 2017 Modellbausätze im Internet bestellte, die er nicht bezahlen konnte, stand er noch unter offener Bewährung. "Meine Güte, bei den Vorstrafen und so einem Einkommen, bei dem am Ende des Monats nur Bares Wahres ist, bestellen Sie so einen Baukasten", entfuhr es dem Richter. Er blätterte die Kontoauszüge des 26-Jährigen durch und stellte fest: "Da gibt es ständig Rücklastschriften, da sind weitere Sachen dabei, die auch den Betrugstatbestand erfüllen könnten."

Der Angeklagte, der sich eine Wohnung mit einem Bekannten teilt, war damals am Ende seiner Ausbildung und wusste, dass er keinen Anschlussvertrag bekommen und zum 1. September arbeitslos sein würde. Dennoch bestellte er sich Bastelsätze im Wert von 25 und 230 Euro. Nach der Bestellung habe man eine Rücklastschrift bekommen, berichtete der Sachbearbeiter des betroffenen Modellbau-Verlags als Zeuge. "Ich habe dann versucht, den Angeklagten per Mail und telefonisch zu erreichen, aber keine Rückmeldung bekommen - dann haben wir Strafanzeige gestellt." Daraufhin habe sich der 26-Jährige gemeldet und um Ratenzahlung gebeten. Auf eine solche habe man sich geeinigt. Mittlerweile habe der Angeklagte sämtliche offenen Beträge beglichen.

Generell, so stellte der Richter fest, "war immer ziemlich Ebbe auf dem Konto, es war eher dem Zufall überlassen, ob da wer sein Geld bekommt oder nicht". Der Angeklagte habe "seine Finanzen nicht im Griff - aber bei den Vorstrafen hätte er wissen müssen, was das für Folgen haben kann", sagte der Staatsanwalt: "Er stand unter einschlägiger offener Bewährung." Im Fall der 25-Euro-Bestellung ging der Staatsanwalt davon aus, dass der Angeklagte "damit gerechnet hat, dass er das Geld noch am Konto hat". Daher sah er hier keinen Vorsatz und somit keinen Betrug. Bei der 230-Euro-Bestellung ein paar Tage später jedoch habe er "billigend in Kauf genommen, dass die Lastschrift ins Leere geht". Auch von den Rücklastschriften in den Monaten davor habe der Angeklagte gewusst, "ihm war bekannt, wie es um sein Konto steht". Er brauche jetzt mit der Haftstrafe "einen Schuss vor den Bug".

Der Verteidiger sah keinen Vorsatz. Sein Mandant habe in der Zeit Sachen auf Ebay verkauft und zusätzliche Einnahmen gehabt. Auch habe er höhere Beträge von seinem Mitbewohner bekommen, der Mietschulden aus den Vormonaten bei ihm beglich. Der Angeklagte "konnte bei beiden Bestellungen davon ausgehen, dass das Geld dafür reicht". Eine Haftstrafe sei unverhältnismäßig, so der Verteidiger, "weil mein Mandant seine Festanstellung, die er mittlerweile hat, verlieren wird". Zudem sei der Schaden bereits beglichen. Er beantragte Freispruch.

Der Richter sah "einen Eventualvorsatz". Er wertete beide Fälle als Betrug. "Und wenn es Betrug ist, ist es Betrug, dann gibt es nicht zum fünften Mal eine Geldstrafe oder Bewährung."

© SZ vom 18.12.2018 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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