Umgang mit Flüchtlingen:Argumentativ verrannt

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Die Argumente, die von lokalen Politikern angeführt worden sind, um Flüchtlingen im Landkreis die Barauszahlung des Kleidergeldes zu verweigern, taugen nichts

Von Florian Tempel

Die Argumente, die von lokalen Politikern der CSU und der Freien Wähler angeführt worden sind, um Flüchtlingen im Landkreis die Barauszahlung des Kleidergeldes zu verweigern, taugen nichts. Das bayerische Sozialministerium hat klar gestellt, dass das Gesetz keine simple Wahlfreiheit gibt, Bargeld oder Gutscheine auszugeben, und dass pauschale Überlegungen das selbst im Einzelfall nicht rechtfertigen. Dazu kommt, dass es nicht angeht, Flüchtlinge in einem einzigen Landkreis anders zu behandeln als im Rest von ganz Oberbayern. Landrat Martin Bayerstorfer (CSU) muss die verkorkste Entscheidung, ein zudem völlig unpraktisches Gutscheinsystem für Flüchtlinge einzuführen, ganz schnell wieder rückgängig machen.

Bayerstorfer kann das mit einer einfachen Dienstanweisung tun. Er braucht dazu auch nicht die Zustimmung der Kreistagsfraktionen. Denn die Entscheidungskompetenz liegt rechtlich allein bei ihm. Dass er über das Gutscheinsystem zuvor mit den Fraktionsspitzen gesprochen hatte, macht eine letztlich falsche Entscheidung nicht besser. SPD, Grüne und ÖDP haben im Nachhinein mitgeteilt, dass sie ja gar nicht für das Gutscheinsystem waren. Sie hätten geglaubt, dass mit ihrer Zustimmung wenigstens die scheußlichen Einkleideaktionen abgeschafft werden und dass das doch ein echter Fortschritt sei. Das war - freundlich gesagt - arg kurz gedacht.

Georg Els von den Freien Wähler hat eingeräumt, dass er eine gesetzliche Wahlmöglichkeit gesehen und wie Bayerstorfer pauschale Rechtfertigungen als tauglich empfunden habe. Er und Bayerstorfer müssen nun jedoch einsehen, dass sie sich - milde ausgedrückt - argumentativ verrannt haben. Sie wollten eine vom Bundesverfassungsgericht geforderte und vom Bundesrat und Bundestag umgesetzte Änderung der deutschen Asylpolitik nicht gut heißen. Das können sie als Privatmenschen auch weiterhin tun. Aber dass sie sich als Kommunalpolitiker das Recht heraus genommen haben, ein Bundesgesetz so zu verdrehen, stand ihnen nicht zu.

© SZ vom 22.05.2015 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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