"Thema erledigt":Kein Anschlusszwang

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Die Grünen scheitern mit ihrer Idee, das künftige Wohngebiet südlicher Thermengarten komplett von einem Biogasbauern mit Energie versorgen zu lassen. Die Voraussetzungen für Photovoltaik werden aber besser

Von Antonia Steiger, Erding

Der Bebauungsplan für den südlichen Thermengarten ist ein gutes Stück vorangekommen: Am Dienstag behandelten die Stadträte im Planungs- und Bauausschuss die Stellungnahmen von Privatpersonen und der Träger öffentlicher Belange. Diskussionsstoff bot vor allem die Form der Energieversorgung, die Grundzüge der Planung blieben unberührt. Auf dieser Fläche an der alten Bundesstraße B 388 gegenüber der Therme sollen unterschiedliche Wohnformen Platz finden: ein Einheimischenmodell, die Baugenossenschaft will bauen wie auch die Wohnungsbaugesellschaft des Landkreises. Eine weitere Fläche ist für eine Baugemeinschaft vorgesehen, deren Mitglieder eine Fläche gemeinsam überplanen und bebauen.

Der Grünen-Stadtrat Hermann Maier stieß zwei Punkte an, in einem setzte er sich durch: Die Voraussetzungen für die Nutzung von Solarenergie mit Photovoltaikanlagen sind nun günstiger, unter anderem weil die Stadträte die Anregung aufnahmen, Aufständerungen zuzulassen. Das heißt, dass die Solarmodule kostengünstiger auf dem Dach montiert werden, ohne dass die Dachhaut verletzt wird. Höher als ein Meter dürfen die Aufständerungen aber nicht sein, und sie müssen mindestens zwei Meter von der Dachkante entfernt sein. Des weiteren verzichtet man im Bebauungsplan darauf, Attiken vorzuschreiben, um nicht noch mehr Flächen zu verschatten. Auch die Nutzung der Fassaden für Solarmodule wird erleichtert: Die Flächen müssen nicht mehr zusammenhängend sein, sondern "rechteckig" und "parallel zur Fassade".

Gescheitert sind die Grünen mit dem Vorstoß, für das gesamte Gebiet vorzuschreiben, dass alle Bewohner vom Biogasbauern Florian Riepl aus Itzling mit Wärme versorgt werden. Riepl bestätigte den Vorgang: Die Grünen seien auf ihn zugekommen mit dieser Idee. Wirtschaftlich darstellbar sei das aber nur dann, wenn er sicher den gesamten geplanten Abschnitt hätte versorgen dürfen. Wie in der Sitzung am Dienstag habe OB Max Gotz (CSU) ihm aber auch bei einem Gespräch mit Rathaus gesagt, dass ein solcher Zwang nicht möglich sei. Stadtbaumeister Sebastian Henrich erläutere den Stadträten, dass man höchstens die Art der Versorgung vorschreiben könne, nicht aber von wem sich die Bewohner die Energie liefern lassen müssten. Mehrere Räte wie Jutta Harrer (SPD) und Hubert Sandtner (CSU) stellten sich gegen einen Anschlusszwang, und Gotz meinte, man könne nicht "die unternehmerischen Risiken vergesellschaften". Der Unternehmer könne ja Akquise betreiben, doch Riepl winkt ab. Das Thema sei für ihn erledigt, er halte Ausschau nach anderen Projekten. Und er betonte, er sei fair behandelt worden.

Weitere Stellungnahmen zu dem Bebauungsplan befassten sich mit der Sorge, dass genügend Löschwasser bereitgestellt wird, mit der breitflächigen Versickerung von Niederschlagswasser, das nicht in die Kanalisation eingeleitet werden darf, und mit der drängenden Sorge, dass Müllfahrzeuge gut durch die Siedlung kommen. Die Verwaltung im Rathaus versicherte, dass nicht nur die Schleppkurven ausreichend großzügig dimensioniert werden, sondern auch dass die Straßenleuchten hoch genug aufgehängt werden, damit das Müllauto sie nicht abrasiert.

Zu guter Letzt gab es auch eine Stellungnahme des Stadtheimatpflegers Archäologie, des früheren Stadtplaners Wilhelm Wagner. Die archäologischen Ausgrabungen auf dem Gebiet haben demnach Funde zutage gefördert, unter anderem einen großformatigen Graben und Pfosten von mindestens einem Hausgrundriss. Doch man ist in Erding Dramatischeres gewöhnt, zumal aufgrund der Nähe des künftigen Wohngebietes zum archäologisch hochbedeutsamen Kletthamer Gräberfeld die Erwartungen nicht ganz gering waren.

Die Funde seien nur spärlich in Relation zur Größe der untersuchten Fläche, heißt es. Es sei nur wenig Material geborgen worden, das vermutlich in die Bronzezeit zurückreiche. Der Graben habe vorgeschichtliche Keramik enthalten, sein unregelmäßiger Verlauf deute darauf hin, dass es sich beispielsweise um einen prähistorischen Wasserlauf handeln könne.

Im nächsten Schritt des Bebauungsplanverfahren arbeitet die Verwaltung die Änderungen aufgrund der Stellungnahmen ein, dann wird der Bebaungsplan nochmals öffentlich ausgelegt.

© SZ vom 20.10.2017 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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