Teilzeitarbeit in Erding:Einschränkungen sollen weg

Rückkehrrecht in Vollzeit hilft nur wenigen Beschäftigten

Rund 47 Prozent aller im Landkreis Erding in Teilzeit beschäftigten Personen werden nach Meinung der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) nicht vom geplanten sogenannten Rückkehrrecht in Vollzeit profitieren, weil ihr Betrieb weniger als 45 Mitarbeiter hat. Das Gesetz, das noch vom Bundestag beschlossen werden woll, sieht die Einführung des Rückkehrrechts von einem Teilzeit- in einen Vollzeitjob vor.

"Mal etwas weniger arbeiten, um Zeit für Kinder, Angehörige oder auch sich selbst zu haben - danach aber wieder voll in den Beruf einsteigen: Für Tausende Beschäftigte im Kreis Erding soll das ab 2019 per Gesetz möglich sein. Tatsächlich dürften jedoch 24 000 Arbeitnehmer im Landkreis nicht vom sogenannten Rückkehrrecht in Vollzeit profitieren", kritisiert die Gewerkschaft. Sie beruft sich dabei auf aktuelle Zahlen der Bundesagentur für Arbeit. Ein Großteil der Beschäftigten in Bäckereien und Metzgereien dürfte danach nichts von der geplanten Brückenteilzeit haben. "In den vielen Kleinbetrieben im Handwerk und in der Gastronomie ist die Teilzeit-Novelle wegen der Betriebsgrenze damit reine Makulatur", sagt NGG-Geschäftsführer Georg Schneider. Er ruft die heimischen Bundestagsabgeordneten dazu auf, sich in Berlin für Änderungen am Gesetz stark zu machen. "Die Einschränkung für kleine Betriebe muss wegfallen", fordert Schneider.

Hinzu komme, dass rund 20 100 Beschäftigte im Kreis Erding bereits jetzt in Teilzeit arbeiten. Nach Angaben der Arbeitsagentur ist ihre Zahl in den vergangenen zehn Jahren um 61 Prozent gestiegen. "Diesen Menschen bringt das Gesetz auch keine Verbesserungen", sagt Schneider.

© SZ vom 13.10.2018 / wil - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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