Strikte Desinfektion:Maßnahmen gegen H5N8-Erreger ausgeweitet

Für alle privaten und gewerblichen Tierhalter, die Geflügel im Landkreises Erding halten, haben sich seit Montag die Haltungsbedingungen weiter stark erschwert. Das Landratsamt hat die Schutzmaßnahmen gegen den H5N8-Erreger stark ausgeweitet. Schon bisher mussten die Tiere in geschlossenen Ställen oder unter einer Vorrichtung, die gegen das Eindringen von Wildvögeln gesichert ist, gehalten werden. Jetzt müssen auch Tierhalter mit weniger als 100 Stück Geflügel Aufzeichnungen über die Anzahl der pro Werktag verendeten Tiere, sowie ab einer Tierzahl von zehn Tieren über die Gesamtzahl der gelegten Eier pro Bestand und Werktag führen. Die Eingänge zu den Geflügelhaltungen sind mit geeigneten Einrichtungen wie Desinfektionswannen oder -matten zur Schuhdesinfektion zu versehen. Der Zukauf von Geflügel über Geflügelmärkte, Geflügelbörsen oder mobile Geflügelhändler ist verboten und gehaltene Vögel dürfen nicht zur Aufstockung des Wildvogelbestandes freigelassen werden. Die Ställe oder andere Standorte des Geflügels dürfen von betriebsfremden Personen nur mit betriebseigener Schutzkleidung oder Einwegkleidung betreten werden. Die verwendete Schutz- oder Einwegkleidung ist nach Verlassen des Stalles unverzüglich abzulegen, zu reinigen und zu desinfizieren. Einwegkleidung ist nach Gebrauch sofort zu beseitigen. Auch eingesetzte Gerätschaften oder Transportfahrzeuge und verwendete Behälter müssen gereinigt und desinfiziert werden, so das Landratsamt.

© SZ vom 23.11.2016 / SZ - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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