Stichtag zum Ende des Jahres:Ausnahmeregeln für Milchtankstellen

"Auch in unserer Region haben in den vergangenen Jahren zahlreiche Landwirte so genannte Milchtankstellen auf ihren Höfen aufgestellt. Die Milchautomaten sind für die Landwirte eine wichtige Möglichkeit der Direktvermarktung und erfreuen sich bei den Verbrauchern großer Beliebtheit", so Bundestagsabgeordneter Andreas Lenz. Da die Milchautomaten dem Mess- und Eichgesetz unterliegen, müssten sie eigentlich nach dem Kauf einen Kassenbeleg ausdrucken. Die Vorgabe geht auf eine EU-Richtlinie zurück. Viele der bestehenden Automaten sind dazu aber nicht in der Lage. Eine Pflicht zur Umrüstung oder Ersatz dieser Anlagen hätte letztlich zur Schließung zahlreicher Milchtankstellen geführt.

Der Bundesrat hat daher nun auf Druck Bayerns eine Ausnahmeregelung für bestehende Milchtankstellen beschlossen. Stichtag ist der 31. Dezember 2017. Milchautomaten, die vor diesem Datum rechtmäßig in Betrieb genommen wurden beziehungsweise werden, bleiben von der Anforderung ausgenommen und müssen nicht umgerüstet werden. Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt wird sich dafür einsetzen, dass diese Ausnahmeregelung auch im Gesetz festgeschrieben wird. "Die gefundene Lösung ist sehr zu begrüßen. Auch ich persönlich habe mich auf Bundesebene für eine Ausnahmeregelung eingesetzt. Sie soll vor allem den kleinen bäuerlichen Betrieben helfen", so der Bundestagsabgeordnete Lenz abschließend.

© SZ vom 18.07.2017 / SZ - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: