Sport in Erding:Trainieren bleibt kostenlos

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Erding passt Richtlinien und Regelungen an, für Übungsstunden müssen Vereine auch künftig nichts zahlen

Von Philipp Schmitt, Erding

Der Stadtrat hat einstimmig eine Änderung der Sportförderungsrichtlinien beschlossen und die Änderung der Sporthallenordnung zur Kenntnis genommen. Aus den Neuerungen resultieren höhere Jugendzuschüsse sowie neue Regelungen und Gebühren für die Nutzung der städtischen Sporthallen.

Durch die neuen Regelungen steigt der Jugendzuschuss an die Vereine für jeden im Stadtgebiet gemeldeten Jugendlichen von 13 auf 15 Euro. Aufgrund der Nachfrage der Vereine bleiben die Sporthallen der Stadt künftig auch an Feiertagen und in den Ferien für die Vereine geöffnet. Aus Brandschutzgründen dürfen künftig aber keine Sportler mehr bei mehrtägigen Turnieren in den Hallen übernachten. Sportreferentin Janine Krzizok (CSU) bedankte sich in bei den Mitarbeitern der Stadtverwaltung für die "praxisnah" ausgearbeiteten Sportförderrichtlinien. Auch die Grünen zeigten sich mit der von ihnen angeregten neuen Sportförderung zufrieden. Günther Kuhn forderte zudem, die Bezeichnung Turnhallen nicht mehr zu verwenden, weil die Hallen für viele verschiedene Sportarten genutzt werden: Seinem Vorschlag, Turnhallen als Sporthallen zu bezeichnen, stimmte der Stadtrat zu.

Künftig erhebt die Stadt weiter keine Gebühren für Jugendliche in Erdinger Sportvereinen für die Nutzung der Umkleiden bei Ligaspielen und Turnieren, auch Trainingszeiten bleiben gebührenfrei. Für die Nutzung der Umkleiden bei Ligaspielen der Erwachsenen werden im Stadion und der Semptsporthalle künftig etwas höhere Gebühren fällig; bei mehrtägigen Veranstaltungen gibt es Ermäßigungen. Bei Ligaspielen von Erwachsenen werden die Nutzungsgebühren für die Hallen etwas angepasst. Zuschüsse für die Teilnahme an offiziellen Meisterschaften für Jugendliche bei größeren Veranstaltungen, für Trainingslager und für Meisterschaften werden gestrichen und Zuschüsse für Vereinsjubiläen aktualisiert.

Anträge müssen bis 15. August des jeweiligen Jahres abgegeben werden, Förderhöchstgrenzen für Zuschüsse zu Maßnahmen der Vereine gibt es nicht mehr, mit konkreten Fällen muss sich der Verwaltungs- und Finanzausschuss und der Stadtrat befassen. Die neuen Regelungen gelten von Juni an.

© SZ vom 02.05.2018 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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