SPD empfiehlt Kontakt mit Jugendamt:Verbesserungen für Alleinerziehende

Mit dem Ausbau des Unterhaltsvorschusses kommen wichtige Verbesserungen für Alleinerziehende: Rückwirkend zum 1. Juli 2017 wird der Unterhaltsvorschuss nun auch für Kinder über 12 Jahre bis zur Volljährigkeit gezahlt. Auch die bisherige Höchstbezugsdauer von 72 Monaten entfällt. SPD-Landtagsabgeordnete Doris Rauscher: "Wir helfen damit nicht nur den Alleinerziehenden, sondern wir stärken auch Kinder, die von einer Trennung der Eltern betroffen sind. Sie dürfen nicht die Leidtragenden sein, wenn kein oder nicht regelmäßig Unterhalt gezahlt wird."

Der neue Unterhaltsvorschuss sorge für eine bessere und verlässliche Unterstützung für Kinder und Alleinerziehende, die keinen oder keinen ausreichenden Unterhalt erhalten. Nun sei sichergestellt, dass der Staat - wenn nötig auch dauerhaft - einspringe, wenn diese Kinder Unterstützung brauchen.

Rauscher empfiehlt allen Alleinerziehenden im Landkreis Erding, deren Kinder von der Ausweitung des Unterhaltsvorschusses profitieren können, jetzt Kontakt mit dem zuständigen Jugendamt aufzunehmen: "Die neue Leistung sollte umgehend beim Jugendamt in Erding beantragt werden, damit Alleinerziehende und ihre Kinder auch die Leistung bekommen, die ihnen zusteht."

© SZ vom 19.09.2017 / SZ - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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