Sechs Monate in Untersuchungshaft:Mit Blüten zum Einkaufen

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Amtsgericht verurteilt 53-Jährigen zu einer Haftstrafe auf Bewährung, weil er Falschgeld in Umlauf gebracht hatte

Von Gerhard Wilhelm, Erding

"Dass die falsch sind, hat man schon gesehen, auch wenn ich kein Experte bin." Dass der 53-jährige Angeklagte trotzdem fünf falsche 20-Euro-Scheine in Umlauf bringen konnte, sah der in dem Fall wegen Geldfälschung ermittelnde Kriminalbeamte im Umstand begründet, dass nicht jeder Kassierer, wenn Hochbetrieb ist, Zeit hat, Geldscheine - zumal, wenn es nur 20er sind - auf ihre Echtheit zu überprüfen. Letztlich ist es aber dem Personal einer Schnellimbiss-Kette am Freisinger Bahnhof aufgefallen und der Mann wurde nach kurzer Observierung festgenommen. Am Amtsgericht Erding wurde er nun am Mittwoch wegen der "Inverkehrbringung von Falschgeld" und Betrug in mehreren Fällen zu einem Jahr und acht Monaten Haft verurteilt - das Urteil wurde zur Bewährung ausgesetzt.

Insgesamt konnten die Ermittler und Spurensicherung dem Angeklagten dank daktyloskopischer Untersuchungen auf den falschen Geldscheinen, die spätestens bei der Einzahlung in einer Bank aufgefallen sind, die Bezahlung mit fünf Falsifikaten nachweisen. Fünf weitere fand man bei seiner Verhaftung in seinem Geldbeutel. Insgesamt sind aber nach Aussage des ermittelnden Beamten 32 falsche 20-Euro-Noten im Zeitraum zwischen dem 20. August und 14. September 2018 aufgetaucht. Das der letzte Schein erst nach der Verhaftung des 53-Jährige am 3. September entdeckt wurde, liegt nach dem Kripobeamten daran, dass der betroffene Wirt in der Zwischenzeit in Urlaub war und erst danach seine Einnahmen zur Bank brachte.

Woher der Angeklagte das Falschgeld hatte, konnte nicht festgestellt werden. Der 53-Jährige gab zwar vollumfänglich zu, dass er das Falschgeld in Umlauf brachte, sagte aber nicht, woher er die 20er hatte. Er selber war erst ein paar Wochen vorher aus Italien gekommen, um in Deutschland eine Arbeit zu finden. Nach der Auswertung seines Handy hatte der Angeklagte in seiner Zeit hier regen Kontakt via Whatsapp sowie mittels Sprachnachrichten mit vor allem drei Personen in seiner Heimat. Verdächtig erschienen den Ermittlern dabei Chats, in denen es darum ging, dass der Angeklagte darum bat, dass man ihm "weitere T-Shirts" schicken soll und dass "die Geschäfte nicht so gut laufen". Die Kriminalpolizei vermutet, dass mit T-Shirt die gefälschten 20-Euro-Scheine gemeint sind - denen nach Auskunft des Ermittlers unter anderem der Silberstreifen fehlte und das Hologramm auf den echten Noten war auch nicht vorhanden.

Bei seiner Vernehmung nach seiner Verhaftung hatte der 53-Jährige sich noch heraus reden wollen. Er habe die fünf "Blüten", die man in seiner Geldbörse fand, nur zufällig erhalten, bei Einkäufen als Wechselgeld. Doch das nahm im die Polizei und Staatsanwaltschaft nicht ab, da alle fünf Noten zusammen am Ende von mehreren 20-Euro-Scheinen waren.

Das Schöffengericht unter Richter Björn Schindler blieb letztlich zwei Monate unter der Forderung der Staatsanwaltschaft. Da er keine Vorstrafen in Deutschland hat und sich voll umfänglich geständig zeigte, wurde die Strafe zur Bewährung ausgesetzt. Alleine die rund sechs Monate in Untersuchungshaft seien für den Angeklagten eine "ausreichende Warnung", sagte Schindler.

© SZ vom 28.02.2019 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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