Schläge und Beschimpfungen:Angriff auf Hausmeister und Verwalter

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Versuchte gefährliche Körperverletzung in Lindumer Asylunterkunft: Neun Monate auf Bewährung

Von Thomas Daller, Erding/Dorfen

Immer wieder kommt es in den Asylbewerberunterkünften zu aggressiven Zwischenfällen, weil man sich durch den beengten Raum und die mangelnde Privatsphäre gegenseitig auf die Nerven geht. In der großen Unterkunft in Lindum ist so eine Situation am 14. März dieses Jahres eskaliert, als wegen Neuankömmlingen ein Raum noch dichter belegt werden sollte. Als der Hausmeister und der Verwaltungsleiter ein zusätzliches Bett aufstellen wollten, wurden sie von einem Bewohner angegriffen, der dies verhindern wollte. Der Mann stand nun wegen versuchter gefährlicher Körperverletzung und Beleidigung vor dem Amtsgericht.

Bei dem Angeklagten handelt es sich um einen 29-jährigen Nigerianer, der vor zwei Jahren nach Deutschland gekommen ist. Ursprünglich hätten sie zu viert in dem kleinen Zimmer gelebt, "dann kam die Polizei und hat einen mitgenommen". Im März hätten sie erfahren, dass das Zimmer mit zwei weiteren Personen belegt werden sollte. Als der Hausmeister und der Verwalter am besagten Tag um die Mittagszeit die zerlegten Einzelteile eines Bettgestells aus Metall anschleppten, drehte der Angeklagte durch. Laut Anklage habe er sich das Kopfteil des Bettes geschnappt, damit ausgeholt und gezielt in Richtung des Hausmeisters und des Verwalters geschlagen. Die beiden konnten gerade noch rechtzeitig ausweichen. Der Angeklagte habe sie dann noch als "Motherfucker" beschimpft und dann die Einzelteile aus dem Zimmer geworfen. Die beiden verließen den Raum fluchtartig und riefen die Polizei, die mit zwei Streifenwagen anrückte. Der Angeklagte durfte seine persönliche Habe einpacken und wurde dann nach Oberding verlegt.

Vor Gericht räumte der Angeklagte lediglich die Beleidigung ein, den Angriff bestritt er. Er habe niemanden geschlagen, ließ er durch die Dolmetscherin mitteilen, sondern nur gesagt, niemand solle hier einziehen. Seine Verteidigungsstrategie beruhte auf der einfältigen Idee, so zu tun, als hätten der Verwalter und der Hausmeister das Bett bereits zusammengebaut in den Raum getragen: So ein Bett sei ja viel zu schwer, als dass er damit zuschlagen könnte.

Die beiden beteiligten Zeugen schilderten den Vorfall sehr sachlich und "ohne Belastungseifer", wie es im Juristendeutsch heißt. Der 31-jährige Verwaltungsleiter sagte, der Angeklagte habe dem Hausmeister das Kopfteil des Bettes aus der Hand gerissen und damit zugeschlagen. Auf Nachfrage von Richter Björn Schindler sagte der Zeuge, das Metallteil sei mehrere Kilogramm schwer und wenn er nicht ausgewichen wäre, hätte es ihn "definitiv am Kopf getroffen". Auch der Hausmeister schilderte den Fall genau so, wie er in der Anklage stand.

Staatsanwalt Roland Zimmermann sagte, der Angriff sei von einer erheblichen Gefährlichkeit gewesen. Nur durch die schnelle Reaktion der beiden Zeugen sei niemand getroffen worden. Das könne man jedoch nicht zugunsten des Angeklagten auslegen. Er forderte eine Freiheitsstrafe von zehn Monaten, die nicht zur Bewährung ausgesetzt werden sollte: Denn dem Angriff habe keinerlei Provokation zugrunde gelegen. Der Angeklagte habe mit einer massiv gefährdenden Tat auf einen niederschwelligen Anlass reagiert. Weil solche Anlässe öfter vorkommen könnten, sei zu befürchten, dass der Angeklagte wieder ausrasten könne. Deshalb sollte die Strafe nicht zur Bewährung ausgesetzt werden.

Richter Schindler gab dem Angeklagten, der noch keine Vorstrafen im deutschen Bundeszentralregister hatte, dennoch eine Chance und verurteilte ihn zu neun Monaten auf Bewährung. Die Bewährungszeit wurde auf drei Jahre festgesetzt, außerdem muss der Mann 80 Stunden gemeinnütziger Arbeit ableisten. Allerdings schärfte ihm Schindler ein, dass er bei weiteren Straftaten ins Gefängnis wandern werde.

© SZ vom 04.09.2018 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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