Schäden durch Nagetiere:Schnellere Hilfe

Schäden durch Biber entschädigt künftig Landkreis

Die Entscheidungs- und Beratungsleistungen im Bereich des Bibermanagements werden erweitert: Auf Initiative von Landrat Martin Bayerstorfer wurde im Bereich des Bibermanagements ein neues Programm mit einem Volumen von 15 000 Euro eingeführt, mithilfe dessen Biberschäden sowohl für Privatpersonen als auch im Bereich der Landwirtschaft ausgeglichen werden können.

Im Rahmen des Bayerischen Bibermanagements wurden in den vergangenen Jahren im Landkreis Erding Schäden durch den Biber in Höhe von 8000 bis 12 500 Euro pro Jahr gemeldet. Von dieser Summe wurden bisher jeweils etwa 60 bis 70 Prozent nach ein bis zwei Jahren aus Mitteln des bayerischen Biberschadensfonds entschädigt.

Die Schadensregulierung wird zukünftig sofort nach erfolgter Schadensmeldung bei der Unteren Naturschutzbehörde aus Mitteln des Landkreises erfolgen. Zudem wird der komplette Schaden entschädigt. 60 bis 70 Prozent der Schadenssumme fließen dann nach ein bis zwei Jahren über das Bayerische Bibermanagement an den Landkreis Erding zurück. Auch die privaten, bisher nicht entschädigungsfähigen Schäden durch den Biber werden zukünftig sofort nach erfolgter Schadensmeldung bei der Unteren Naturschutzbehörde entschädigt.

Zudem werden 2022 zusätzliche Biberberater eingestellt, die den vom Biber betroffenen Bürgern beratend zur Seite stehen. Bislang gibt es im Landkreis Erding drei Biberberater: Alfred Baumgartn, Rudolf Erlacher sowie Peter Sollnberger. Sie beraten die Betroffenen, unterstützen bei Präventivmaßnahmen und führen zeilweise die Zugriffsmaßnahmen durch. Zusätzlich berichten sie dem Landratsamt regelmäßig von der Situation vor Ort.

© SZ vom 30.12.2021 / tdr - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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