Raub von Kupferkabeln:Handy überführt 30-jährigen Dieb

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Schöffengericht sieht keine Gründe für eine Bewährung und verhängt eine Haftstrafe von einem Jahr und elf Monaten

Von Gerhard Wilhelm, Erding

Auch ohne Aussage eines Hauptbelastungszeuge ist ein 30-jähriger Angeklagter wegen schweren Diebstahls zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und elf Monaten plus einem weiteren Monat wegen einer früheren Straftat verurteilt worden - ohne Bewährung. Ob er aber tatsächlich Teil einer 40-köpfige Bande von Rumänen ist, die 107 Buntmetall-Diebstähle im südostbayerischen Raum verübt haben soll, konnte nicht geklärt werden. Für das Schöffengericht unter Amtsrichter Björn Schindler stand aber fest, dass er am Diebstahl von Kupferkabeln im Wert von knapp 25 000 Euro am 8. Oktober 2014 aus einer Elektrofirma in Freising beteiligt. Vor allem überführte in sein Handy. Das war nämlich nicht nur in der Tatzeit in der Funkzelle bei der Firma eingebucht, sondern auch nachweislich im Fahrzeug der anderen Täter auf der Fahrt an die holländische Grenze am Tag danach.

Für das Schöffengericht war es die zweite Verhandlung, da am ersten Tag zwar eine umfangreiche Beweisaufnahme stattgefunden hatte, aber ohne einen der wohl anderen Täter, der bei seiner Vernehmung bei der Polizei nach seiner Verhaftung ausgesagt hatte, dass der Angeklagte bei der Tat dabei gewesen sei. Dessen Vorführung brachte am zweiten Verhandlungstag keine neuen Erkenntnisse, da der 26-Jährige von seinem Recht Gebrauch machte, nichts zu sagen, um sich nicht selber zu belasten.

Auf die Spur des 30-jährigen Angeklagten brachte die Polizei sein Handy. Der Einbruch fand in der Nacht zwischen 0.50 und 3.05 Uhr statt. Auch sein Handy hatte sich zur Tatzeit in der Nähe aufgehalten, wie Protokolle der dortigen Funkzelle zeigten. Bei den Ermittlung hatte man die Zusammenhänge herstellen können, die zur Festnahme von etlichen Tätern geführt haben. Der Angeklagte, der als Beruf Bettler angegeben hatte, leugnete aber bis zum Schluss vehement und unter Tränen, am Diebstahl beteiligt gewesen zu sein. Er wisse von allem nichts, habe noch nie was gestohlen. Er sei unschuldig und die Leute, die gegen ihn ausgesagt haben, wollten ihm nur Böses. Er sei Bettler, nicht mehr und nicht weniger, übersetzte der Dolmetscher vor Gericht.

Auch sein Verteidiger plädierte auf Freispruch. Man könne nicht mal zweifelsfrei sagen, dass acht Täter beim Diebstahl beteiligt gewesen seien. Es gebe auch keinerlei Beweise, dass er am Tatort gewesen sei. Er könne ja auch im Auto geschlafen haben. Jedenfalls habe er kein Kupferkabel angefasst. Und weil es keine "objektiven Beweismittel" gebe, bleibe nur der Freispruch. Vorsorglich schickte er aber noch hinterher: Falls das Gericht anderer Meinung sei, sei wegen der geringen Schadenshöhe keine Strafe über ein Jahr angemessen.

Das Schöffengericht schloss sich aber der Ansicht des Staatsanwaltes an, der zwei Jahre und sechs Monate Haft gefordert hatte. Dass das Handy des Angeklagten in der Funkzelle am Tatort eingebucht gewesen sei, sei beweisen. Nach Meinung des Gerichts sei auch er dort gewesen. Bei seinen Begründungen, warum nur das Handy dort gewesen sei, habe er sehr widersprüchliche Angaben gemacht. Erst erklärte der Angeklagte, er sei nur einmal in dem Auto gewesen, dann korrigierte er auf zweimal. "Da haben sich noch erkannt, dass einmal sie belastet", sagte der Amtsrichter. Zudem sagte der 30-Jährige am ersten Verhandlungstag aus, dass er von seinem Wohnort in Landau abgeholt worden sei. Laut Funkzellenprotokoll war sein Handy nach der Tat aber nicht dort. Und angeblich hatte er das Mobiltelefon ja im Auto beim ersten Mal vergessen. "Wir kaufen ihnen die Geschichte nicht ab", sagte der Amtsrichter in seiner Urteilsbegründung. Es sei zudem "lebensfremd" zu vermuten, dass er nichts von dem Diebstahl mitbekommen haben hätte, obwohl dieser mehrere Stundengedauert habe.

Das Schöffengericht fand zudem nichts, was zu Gunsten des Angeklagten sprach. "Aber es spricht viel zu ihren Lasten: Sie sind wegen Diebstahl mehrfach vorbestraft, auch, wenn sie das nicht wahrhaben wollen. Der Schaden ist mit 25 000 Euro erheblich und es gab ein gemeinsames Vorgehen", sagte Schindler. Zudem habe er keinerlei Einsicht gezeigt und seine Sozialprognose sei auch nicht sehr günstig. Da keine besonderen Umstände für eine Aussetzung der Strafe auf Bewährung spreche, sei die Haftstrafe anzutreten. Angerechnet werden ihm aber die rund einmonatige Auslieferungshaft seit 21. Juni in Rumänien und die Untersuchungshaft seit der Auslieferung nach Deutschland am 19. Juli in der Justizvollzugsanstalt Stadelheim.

© SZ vom 14.11.2016 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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