Opfer leiden unter Folgen:Kein Wort der Entschuldigung

Lesezeit: 3 min

Angeklagter missbraucht zehn- und siebenjährige Schwestern sexuell auf einem nachbarlichen Fest. Schöffengericht verurteilt ihn zu einem Jahr und vier Monaten Gesamtfreiheitsstrafe

Von Thomas Daller, Erding

Wegen sexuellen Missbrauchs von zwei Mädchen ist ein 24-jähriger Asylbewerber aus Afghanistan vom Amtsgericht Erding zu einem Jahr und vier Monaten Freiheitsstrafe verurteilt worden. Er hatte die Tat gestanden und dadurch der Zehn- und der Siebenjährigen die Tortur einer Aussage vor Gericht erspart.

Die Straftat geschah am Abend des 18. Januar dieses Jahres während einer Feier in Wartenberg. In einem Mehrfamilienhaus war eine Frau mit ihrem afghanischen Freund eingezogen, sie hatten die neuen Nachbarn sowie einen Bekannten, den Angeklagten, eingeladen. Die Erwachsenen saßen auf Bänken in der Küche zusammen, die beiden Mädchen, Töchter der Nachbarn, sahen im angrenzenden Wohnzimmer fern. Kurz vor Mitternacht kam die Zehnjährige zu ihrem Vater in die Küche, zog ihn beiseite und sagte, der Angeklagte habe sie an der Brust und zwischen den Beinen gestreichelt. Sie wolle die Wohnung sofort verlassen. Der Vater verabschiedete sich mit beiden Töchtern, vor der eigenen Wohnungstür brach dann auch noch die Siebenjährige in Tränen aus. Der Angeklagte habe ihr einen Kuss aufgezwungen und dabei an ihren Lippen gelutscht. Als der Vater daraufhin zu den neuen Nachbarn zurückkehrte, lag der Angeklagte anscheinend schlafend im Wohnzimmer. Der Vater und die Gastgeber riefen die Polizei. Als die Beamten eintrafen, bekamen sie ihn kaum wach und mussten ihn zu zweit in den Wagen tragen. Eigentümlich erschien ihnen, dass er nachweislich einer Atemalkohol- als auch Blutalkoholprobe lediglich 0,8 Promille hatte.

Der Angeklagte wurde in Handschellen aus der Untersuchungshaft zum Gericht gebracht. Sein Strafverteidiger Martin Paringer sagte, sein Mandant wolle nicht aussagen, er gestehe jedoch in vollem Umfang die Taten, die man ihm zur Last lege. Der Angeklagte legte dann seine Unterarme vor sich auf den Tisch und vergrub sein Gesicht darin. In dieser Position verharrte er die ganze Verhandlung. Nicht einmal als der Vater der Mädchen aussagte, brachte der Angeklagte eine Entschuldigung über die Lippen.

Der Vater der Mädchen sagte als Zeuge aus, dass sich die Töchter seit dem Vorfall verändert hätten. Sie hätten zwar in der Familie darüber gesprochen und versucht es aufzuarbeiten. Dennoch sei er von der Schule angesprochen worden, weil einer Lehrerin aufgefallen sei, dass sich die Tochter verändert habe. Sie habe Angst vor "südländisch aussehenden Männern" und gerate in Panik. Der Vater konnte es sich auch nicht erklären, warum der Angeklagte plötzlich so betrunken gewesen sein soll. An dem Abend sei "nicht ausufernd" getrunken worden, auch der Angeklagte habe davor keinerlei Ausfallserscheinungen gezeigt.

Eine Polizeibeamtin sagte aus, der Angeklagte sei schon mehrfach aufgefallen: im Sommer 2016 habe er im Erdinger Stadtpark eine junge Frau angesprochen, sie an der Brust berührt und versucht, sie zu küssen. Im Sommer 2017 habe er einer Studentin in der S-Bahn nachgestellt und sie bedrängt. Außerdem seien 2017 auch zwei etwa 15-jährige Mädchen in der Erdinger Inspektion erschienen, hätten ihr Handy mit einem Foto des Angeklagten gezeigt und gesagt "der passt uns ab und läuft uns nach".

Ein Psychiater, der mit dem Angeklagten in der Untersuchungshaft gesprochen hatte, hielt es für unwahrscheinlich, dass der Angeklagte am Tatabend mit 0,8 Promille einen so "abnormen Rauschzustand" hatte, dass er sich an nichts mehr erinnern könne. Er könne daher nicht ausschließen, dass der Mann nur simuliert habe, betrunken zu sein.

Staatsanwältin Daniela Kustermann wies darauf hin, dass der Angeklagte bereits wegen Widerstand gegen Polizeibeamte strafrechtlich in Erscheinung getreten sei. Außerdem habe er die Tat in einem geschützten Umfeld begangen und damit Vertrauen ausgenutzt. Die Staatsanwältin forderte eine Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten. Rechtsanwalt Paringer plädierte auf ein Jahr und drei Monate, die man zur Bewährung aussetzen könne.

Das Schöffengericht unter Vorsitz von Richter Michael Lefkaditis verurteilte den Angeklagten wegen sexuellem Missbrauch von Kindern in zwei Fällen zu einem Jahr und vier Monaten ohne Bewährung. In der Begründung sagte er, eine verminderte Schuldfähigkeit durch Alkohol halte das Gericht nicht für gegeben. Die Ausfälle seien ein "Schamverhalten" gewesen, die alkoholbedingten Erinnerungslücken seien nicht glaubhaft.

© SZ vom 24.07.2019 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: