Nüchtern fahren:Appell an die Vernunft

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Polizei kündigt verstärkte Kontrollen im Fasching an

Der Fasching geht in seine heiße Phase, das große Finale steht kurz bevor. Was Faschingsfreunde jubilieren lässt, ruft allerdings auch die Polizei auf den Plan: Eindringlich ruft sie dazu auf, das Auto stehen zu lassen, wenn Alkohol im Spiel ist. Und sie kündigt verstärkte Kontrollen an. Die Erfahrungen aus den vergangenen Jahren zeigen, dass dies auch nötig ist.

Auch im vergangenen Jahr hatte die Polizei während der Faschingszeit die Kontrollen verstärkt. Dennoch kam es zwischen dem 19. Januar und dem 14. Februar im Bereich des Polizeipräsidiums Oberbayern Nord zu 45 Verkehrsunfällen unter Alkoholeinfluss und zu vier nachgewiesenen Verkehrsunfällen, die unter Drogeneinfluss passiert sind, wie es in einer Mitteilung des Polizeipräsidiums heißt. 13 Menschen wurden verletzt, bei Kontrollen stellten die Polizisten weitere 120 Alkohol- und 18 Drogendelikte ohne Unfallfolgen fest. 78 Autofahrern nahmen sie den Führerschein ab. Auch in diesem Jahr wird die Polizei in der Hochphase der Faschingszeit wieder verstärkt kontrollieren. Sie kontrolliere nicht, "um Faschingsbegeisterten den Spaß zu verderben, sondern um alkoholbedingte schwere Verkehrsunfälle zu vermeiden", so wird Polizeipräsident Günther Gietl in dem Schreiben zitiert. "Denn nach wie vor stellen Alkohol und Drogen eine der Hauptunfallursachen im Straßenverkehr dar."

Gleichzeitig appelliert die Polizei an die Vernunft der Verkehrsverteilnehmer und gibt einige Tipps: "Genießen Sie die närrische Zeit und feiern Sie nach Lust und Laune - aber ohne Alkohol und Drogen am Steuer!" Vor dem Genuss von Alkohol möge man abklären, wie man sicher nach Hause kommt, ohne selbst fahren zu müssen. Dafür stehen auch öffentliche Verkehrsmittel und Taxen zur Verfügung. Auch wenn eine Fahrt teuer erscheine, sei sie allemal billiger als der Verlust des Führerscheins. Außerdem soll keiner in ein Auto einsteigen, wenn er das Gefühl hat, dass der Fahrer unter Alkohol- oder Drogeneinfluss steht. Und man möge den Restalkohol am nächsten Morgen nicht unterschätzen.

© SZ vom 19.02.2019 / sz - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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