Neufinsing:Streit um Jagd mit Farbgeschossen

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Ob in der Freizeitanlage in Neufinsing schon bald Paintball gespielt werden darf, ist fraglich und umstritten. Jetzt entscheidet das Verwaltungsgericht.

Matthias Vogel

Ob sich in Neufinsing bald Menschen mit Luftdruckpistolen und Farbpatronen jagen dürfen, ist fraglich. Der Gemeinderat hatte den Antrag von Josef Samweber, Betreiber der Freizeitanlage Am Steinfeld, eine Paintball-Anlage errichten zu dürfen, zu Beginn dieses Jahres abgelehnt. Samweber hatte daraufhin Klage gegen den Freistaat erhoben. Das Verwaltungsgericht beschäftigt sich seitdem mit der Causa, am Dienstag fand eine Besichtigung des Geländes statt, danach wurde verhandelt. Das Urteil wird am heutigen Mittwoch gefällt.

Ob sich in Neufinsing bald Menschen mit Luftdruckpistolen und Farbpatronen jagen dürfen, wie hier im Paintball-Dome in Helmstedt ist fraglich. (Foto: ddp)

"Der Andrang auf die Tennisplätze ist rückläufig, gleichzeitig sind die Energiepreise gestiegen", sagte Frank Scholz, Samwebers Schwiegersohn und Geschäftsführer. "Unsere Anlage ist defizitär." Man habe sich also eine neue Nutzung überlegen müssen. Indoor-Abenteuerspielplätze und Soccer-5-Anlagen gebe es im Umkreis genug, also sei man auf die Idee einer Paintball-Anlage gekommen.

Um dem Gemeinderat die Sportart vorzustellen und schmackhaft zu machen, holte man sich den bekannten Funsport-Event-Veranstalter Jochen Schweizer ins Boot. "Er hat einen Vortrag gehalten und Interesse als Betreiber angemeldet", sagte Scholz. Nachdem der Gemeinderat dennoch den Antrag mit 8 zu 7-Stimmen ablehnte, entschloss sich Samweber zu klagen. "Hier wird Tennis, Squash, Fitness und Taekwondo angeboten, warum nicht auch die Sportart Paintball?", begründete sein Anwalt Pascal Kloster die Maßnahme.

Wer vorweg zu einzelnen in einer Baugenehmigung zu entscheidenden Fragen eine rechtsverbindliche Entscheidung haben will, kann statt eines Bauantrags einen Vorbescheidsantrag stellen. Das haben die Kläger gemacht. Dessen Ausführung war Harald Geiger, Präsident des Münchener Verwaltungsgericht, allerdings viel zu dürftig. "Es fehlen Aussagen über die Größe der Anlage, über die verwendeten Geräte, über die Anzahl der Spieler. Wir tappen im Dunkeln, was hier genau geplant ist." Gerade die Anzahl der Spieler sei entscheidend: "Wir wissen, dass so eine Pistole Lärm macht. Und es ist ein Unterschied, ob zehn oder hundert Menschen schießen."

Ein Rundgang über das Gelände verschaffte Geiger und den weiteren drei Richtern zumindest einen Überblick über die Ausmaße der möglichen neuen Anlage. In der Halle sollen die vier Tennisplätze einem Indoor-Spielfeld weichen, draußen werden sechs Tennisplätze in drei Paintball-Spielfelder verwandelt. Kloster wies bei der Verhandlung daraufhin, dass nur die Variante "SupAir" gespielt werde: Zwei Teams treten auf einem Spielfeld, auf dem große Kunststoffhindernisse Deckung geben, gegeneinander an. "Ein Team zählt drei bis sieben Spieler, es wird also nicht in ungeordneten Verhältnissen im Wald aufeinander geschossen", versicherte der Rechtsanwalt.

Der Bebauungsplan für das Areal trägt die Überschrift "Sportanlage". Tatsächlich umfasst er außer Samwebers Freizeitanlage auch den Recyclinghof, einen Kindergarten und eine Fläche, auf der ein Hotel gebaut werden dürfte. Ist dieser Bebauungsplan wirksam? Zählt das Areal zum Innen- oder Außenbereich der Gemeinde und wie ist entsprechend die Lärmbelästigung für die Anwohner durch die Paintball-Anlage zu werten? Fragen, mit denen sich das Verwaltungsgericht bis heute zu befassen hatte.

Kloster hatte kein gutes Gefühl bezüglich des Urteils: "Das Gericht hat sich zu sehr darauf versteift, dass die Anlage eine reine Tennisanlage sei, obwohl im Plan steht, dass es sich um eine Freizeitanlage mit Tennisplätzen handelt. Für mich ist das ein negatives Zeichen." Kloster und Scholz hoffen freilich auf ein positives Urteil, wenigstens aber auf den Kompromiss, dass der Paintball-Betrieb zumindest in der Halle genehmigt wird.

© SZ vom 29.09.2010 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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