Naturdenkmal:Würdigung ohne Wirkung

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Petition für Lindenallee hilft bei Grundstücken nicht weiter

Der Ausschuss für Umwelt und Verbraucherschutz im Bayerischen Landtag hat vor wenigen Tagen eine Petition für den Erhalt der Lindenallee zur Würdigung an die Bayerische Staatsregierung übergeben. Die Überweisung der Petition an die Bayerische Staatsregierung zur Würdigung bedeutet, dass die Abgeordneten und Mitglieder des Ausschusses damit ausdrücken, dass das zuständige Ministerium den Fall weiter prüfen sollte und dass in ihren Augen gute Gründe für eine positive Entscheidung sprechen. Wie es de facto mit der Lindenallee nun weitergehe, wollte Helga Stieglmeier (Grüne) am Montag im Kreisausschuss wissen. Landrat Martin Bayerstorfer (CSU) bedauerte, dass sich dadurch nichts zum Positiven ändere, weil das zentrale Problem, die Grundstücksverfügbarkeit, nicht gelöst werde.

Die Lindenallee wurde zwischen 1904 und 1906 auf einer Länge von 6,1 Kilometern zwischen Wartenberg und Schröding angelegt und 1983 als Naturdenkmal unter Schutz gestellt. Mittlerweile ist der Bestand von einst knapp 500 Bäumen auf 195 alte und 56 jüngere Linden geschrumpft. Naturschützer fordern Nachpflanzungen, das Staatliche Bauamt will jedoch nicht, dass sie wieder unmittelbar am Straßenrand gepflanzt werden. Das mache die Bäume für Pilzerkrankungen anfällig, denen schon so viele Linden zum Opfer gefallen sind. Bei Nachpflanzungen sei es zudem erforderlich, dass man die Bäume mit Leitplanken zur Straße hin abschirme. Das zuständige Landratsamt Erding befürwortet daher Nachpflanzungen in einem Abstand von etwa drei Metern. Weil der Landkreis aber nur über sehr schmale Grundstücke links und rechts der verfügt, ist man auf die angrenzenden Grundstückseigentümer angewiesen. Diese Grundstücksverhandlungen stocken jedoch, lediglich ein Eigentümer sowie die Marktgemeinde Wartenberg haben Bereitschaft signalisiert, allerdings sind deren Abschnitte in einem Bereich, wo der Bestand noch in einem guten Zustand ist.

Man müsse die Allee aufweiten, sagte Bayerstorfer: "Mit vier Metern Fahrbahnbreite ist kein Begegnungsverkehr möglich." Er biete den Grundstücksbesitzern weiterhin an, dass sie auf ihrer eigenen Fläche Linden nachpflanzen könnten; mit entsprechendem Anstand zur Straße. Darüber hinaus biete man auch an, sich über eine Grunddienstbarkeit zu einigen, bei der der Landkreis auf privaten Grundstücken Linden nachpflanze.

© SZ vom 04.07.2018 / tdr - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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