Nachts in Schwindkirchen:Prügelei vor der Disco

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Zeugen sollen mehr Klarheit in einen Prozess bringen, doch das ist nicht so einfach. Sie sind namentlich nicht bekannt. So bleibt vorläufig unklar, wer wen geschlagen hat.

Von Gerhard Wilhelm, Erding

Draußen mögen in der Nacht vom 6. Januar zwar kalte sieben Grad geherrscht haben, dafür ging es aber in der Schwindkirchener Diskothek heiß her. In der hitzigen Atmosphäre gab es nach den Zeugenaussagen am Amtsgericht gleich mehrere Auseinandersetzungen, eine eskalierte gegen 3 Uhr früh. Erst gab es eine blutige Nase in der Diskothek, und nachdem die Türsteher eingegriffen hatten und alle Beteiligten rausgeworfen hatten, wurde vor der Tür ein damals 22-Jähriger verprügelt. Die Staatsanwaltschaft erhob später auf Basis der polizeilichen Ermittlungen Anklage gegen einen gleichaltrigen Isener wegen gefährlicher Körperverletzung. Zu einem Urteil kam es bei der ersten Verhandlung nicht. Die Polizei muss "nachbessern". Denn die Zeugen, die den Angeklagten auch als Täter vor Ort identifiziert hatten, tauchen nirgends namentlich auf. Sie müssen jetzt ermittelt werden.

Für die Staatsanwaltschaft war klar: Der Angeklagte ist derjenige, der in der Nacht vor der Disco auf dem 22-Jährigen gekniet und ihn mit Fäusten mehrmals ins Gesicht geschlagen hatte. Dazu sollen ihn zwei weitere unbekannte Personen mit den Füßen getreten haben. Dass es drei Personen waren, bestätigte ein 53-jähriger Vater, der um die Uhrzeit seine Tochter, ihren Bruder und zwei Freunde mit dem Auto abholen wollte und den Vorfall gesehen hatte. Auch seine Tochter bestätigte dies. Ob der Angeklagte aber tatsächlich der Kniende war, konnten sie nicht bestätigen. Nur dass seine Nase stark geblutet habe und das T-Shirt unter einem blauen, offen stehenden Hemd voller Blut gewesen sei. Nicht geladen waren der Bruder und dessen Freunde, die vielleicht mehr dazu sagen hätten können.

Ausgangspunkt war wohl ein erster Streit in der 2014 wiedereröffneten Diskothek, in der Platz für etwa 600 Personen ist. Aber weder der Geprügelte noch dessen Freund konnten sagen, wer dort wem diese blutige Nase verpasst hatte und um was es eigentlich beim Streit ging. Es habe ganz einfach den ganzen Abend schon so eine angeheizte und aggressive Stimmung geherrscht. Der 53-Jährige konnte sich aber daran erinnern, dass der auf seinem Opfer Kniende immer wieder beim Zuschlagen gebrüllt haben: "Du hast mir die Nase gebrochen." Der Angeklagte schwieg zu allem.

Wenig Erhellendes brachte die Zeugenaussage des Opfers. An eine blutige Nase konnte er sich noch erinnern und dass einer ihn dann vor der Disco zu Boden geworfen und auf ihn eingedroschen habe. Zwei weitere hätten ihn "gestiefelt". Irgendwann sei es ihm gelungen, sich zu befreien, und er sei geflüchtet, erst durch eine Garten und dann immer weiter. Im sechs Kilometer entfernten St. Wolfgang hätte ihn dann sein Onkel abgeholt. Ein Attest bescheinigte ihm eine Tag später eine Prellung der Hand, mehr nicht.

Seiner Version wurde aber vom 53-Jährigen und seiner Tochter widersprochen. Die Prügel hatte er bekommen, so weit richtig. Nachdem man die Streithähne getrennt habe, habe er am Randstein sitzend gesagt, dass ihm die rechte Hand weh tue, eigentlich alles. Als nach keinen fünf Minuten die von der Tochter alarmierte Polizei sich mit Blaulicht ankündigte, sei er aber aufgesprungen und weggelaufen. Er sei nach einiger Zeit zwar zurück gekommen. Als er die Polizisten gesehen habe, sei er wieder weg gelaufen.

Amtsrichterin Michael Wawerla fragte am Ende der Befragung der vier Zeugen den Angeklagten, ob er dabei bleibe, keinerlei Aussagen zu machen. Er mache die Sache dadurch nicht besser, ein Geständnis sei wohl sinnvoller. Doch davon wollte seine Verteidigerin nichts hören. Sie wies darauf hin, dass keiner der Zeugen den Angeklagten als den Täter identifizieren kann. Nur dass der eine blutende Nase hatte und ein blutverschmiertes T-Shirt als Unterhemd getragen habe. In den Ermittlungsakten stehe aber kein Name, der den Angeklagten mit dieser Beschreibung in Verbindung bringe. Sie regte deshalb eine Einstellung des Verfahren an, was Wawerla und der Staatsanwalt ablehnten. Das Verfahren wurde nur ausgesetzt bis die Polizei die Zeugen, die den Angeklagten als den Blutenden identifizierten, auch namentlich ermittelt sind. Diese Personen sollen dann bei der Wiederaufnahme aussagen. Ebenso der Sohn und dessen zwei Freunde des Vaters.

© SZ vom 13.08.2018 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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