Mitten in Erding:Der Sinn des Schutzstreifens

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Was eigentlich Radler schützen sollte, wird zur Gefahr für Radler und Autofahrer an der Alten Römerstraße

Kolumne von Gerhard Wilhelm

Der Fahrradfahrer ist der natürliche Feind des Autofahrers und umgekehrt. Aber wenn man so im Straßenverkehr unterwegs ist, könnte man auch manchmal den Eindruck haben, dass eigentlich jeder irgendeines Feindes ist. Bestens zu sehen jeden Tag auf der Alten Römerstraße in Erding, seitdem dort auf beiden Seiten ein sogenannter Schutzstreifen für Radfahrer angebracht wurde.

Weder der Radfahrstreifen noch der Schutzstreifen für Radfahrer kommen in den Paragrafen der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) selbst, sondern erst in den Anlagen vor. Drei Punkte gelten dafür: Wer ein Fahrzeug führt, darf die Leitlinien nicht überfahren, wenn dadurch der Verkehr gefährdet wird. Wer ein Fahrzeug führt, darf den Schutzstreifen nur bei Bedarf überfahren. Der Radverkehr darf dabei nicht gefährdet werden. Und: Auf den markierten Schutzstreifen darf nicht geparkt werden.

Kurz gesagt ist der Schutzstreifen für Radler da, aber man ihn als Autofahrer benutzen, wenn nötig - wenn zum Beispiel ein Auto entgegenkommt, das einen Radler auf seiner Seite überholt oder weil der Autofahrer sich denkt, dass der markierte Weg heiliger Boden ist, der niemals befahren werden darf. Am besten, man hält ausreichend Abstand. Begegnen sich zwei der Heilig-Boden-Autofahrer, muss man als Nachfolger immer damit rechnen, dass ein Seitenspiegel fliegt. Richtig gefährlich - und zwar für den eigentlich durch den Streifen geschützten Radler - wird es, wenn einer vorschriftsmäßig einen Radler auf seiner Seite überholt und ihm ein Heilig-Boden-Autofahrer entgegenkommt. Denn in der Regel zieht der überholende Autofahrer instinktiv nach rechts um einen Zusammenstoß zu verhindern. Aber dort fährt der Radler, der dann hektisch ganz zum Straßenrand lenkt. Das müssen schon einige Radler erlebt haben, denn die Zahl der Erwachsenen, die auf dem Gehweg fahren, nimmt gefühlsmäßig zu.

Das Beste am Schutzstreifen: Es parkt tatsächlich kaum mehr einer am Straßenrand, was die Situation für Autofahrer und Radler entspannt hat, nachdem es zuvor öfters brenzlich geworden ist, weil ein Autofahrer meinte, es gehe schon noch, kurz am geparkten Fahrzeug vorbei zu fahren, obwohl Gegenverkehr kommt, beziehungsweise, dass schon genügend Platz ist für drei Autos auf einer Höhe.

450 000 Euro hat der Schutzstreifen gekostet. Für ein paar Euro weniger hätte es absolute Halterverbotsschilder und eine rigorose Parküberwachung gegeben. Und Autos und Radler hätten Platz genügend gehabt, um sich nicht in die Quere zu kommen.

© SZ vom 08.03.2018 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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