Mitten in der Region:Sprung in der Schüssel

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Wie eine Toilette zu benutzen ist, sollte eigentlich klar sein. Anweisungen einer Kommune an ihre Bürger erwecken jedoch den Eindruck, als wenn es da eine kleine Wissenslücke gibt

Kolumne von Wieland Bögel

So weit wie in Bensheim soll es in Oberbayern nicht kommen, das ist klar. Wir erinnern uns: Bensheim ist das südhessische Städtchen, das kürzlich aufgrund des gefährlichen Übergewichts eines Einwohners überregionale Bekanntschaft erlangt hatte. Genau: Die Rede ist von der "fat rat from Germany", wie das Internet den Bensheimer Nager titulierte, der Ende Februar wegen seiner Leibesfülle in einem Kanaldeckel-Loch stecken geblieben war. Der kleine Fettsack musste von der Feuerwehr aus seiner misslichen Lage befreit werden. In der Metropolregion München möchte man den Rettern solche Einsätze möglichst ersparen und setzt daher auf Vorbeugung, zumindest lässt ein Aufruf im aktuellen Ebersberger Stadtmagazin das vermuten.

Unter der Überschrift "Das WC ist keine Restmülltonne" findet sich da eine lange Liste von Dingen, die tunlichst nicht den Abwasserleitungen anvertraut werden sollten. Unter anderem Essensreste und Speiseöle, die nicht nur Verstopfungen in der Kanalisation verursachen, sondern deren Bewohnern - namentlich den Ratten - "zusätzliche Nahrung" bieten, mit den bekannten Folgen: Kleine, fette, behaarte Hintern bleiben in Kanaldeckeln stecken. Schön ist das nun wirklich nicht.

Die Aufzählung offenbart ganz nebenbei aber auch, von welchen Dingen sich die Ebersberger offenbar außerdem gern per Klospülung trennen. Dass er alte Medikamente, Hygieneartikel aller Art und diverse Chemikalien aus Faulheit in die Schüssel wirft, statt sie zum Giftmobil oder auf den Wertstoffhof zu tragen, ist zwar nicht gut, kommt aber vermutlich täglich und überall vor, allen Aufrufen und Ermahnungen zum Trotz.

Doch in der Kanalisation landet darüberhinaus anscheinend auch ausgefallene Fracht. Sonst wäre der Hinweis überflüssig, dass Tierkadaver, Zement, Mörtel und Bauschutt ebenfalls nicht die Toilette runtergespült werden dürfen. Zement und Bauschutt? Tierleichen? Offenbar haben einige Inhaber wassergebundener Sanitäranlagen wirklich einen Sprung in der Schüssel.

© SZ vom 06.03.2019 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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