Mitten in der Region:Schlüsseldienst hat goldenen Boden

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Wer vom Tellerwäscher zum Millionär aufsteigen will, muss schon ganz schön lange spülen. Man könnte es natürlich auch mit einem Schlüsseldienst versuchen

Kolumne von Gregor Schiegl

Wer vom Tellerwäscher zum Millionär aufsteigen will, muss schon ganz schön lange spülen oder er sucht sich einen Job in einem Land mit Hyperinflation, zum Beispiel in Venezuela, wo Geldscheine gedruckt werden wie Servietten. Hierzulande gilt der Dienstleistungssektor als eher prekäres Beschäftigungsfeld: Man kann fleißig saugen, putzen, Pakete und Pizzen ausliefern und schaut am Ende doch nur auf ein mickriges Salär. Doch wie bei allen Regeln gibt es auch hier Ausnahmen. Zum Beispiel den Schlüsseldienst: hilfsbereite Leute, die Rechnungen stellen wie venezolanische Kunstschreiner.

Einen besonders drastischen Fall meldete jüngst die Polizei: Ein Hausbesitzer sperrte in den Abendstunden gegen 19 Uhr seine Haustür auf - so weit so gut -, doch dann stellte er fest, dass sich der Schlüssel nicht mehr abziehen ließ. Also wählte er eine im Internet auftretende Firma mit einer 0800er-Rufnummer - die kostet den Anrufer nämlich nichts -, um an einen Schlüsseldienst zu kommen. Nach Rücksprache mit einem Callcenter vermittelte dieses einen Schlüsseldienst, der sich in der Nähe seines Wohnortes befinden sollte. Etwa eine halbe Stunde später kam dann ein Mann, der sich als kompetenter Türöffner vorstellte. Von ihm wurde dann das Schloss ausgewechselt, wobei dadurch aber die Tür leicht beschädigt worden sein soll. Auch die Qualität des neu eingebauten Schlosses überzeugte den Hausbesitzer nicht. Für diese Handwerkstätigkeit, die rund eine Stunde dauerte, verlangte der Schlüsseldienst knapp 3200 Euro bei sofortiger Zahlung. Tatsächlich berappte der Hausbesitzern die Summe noch an Ort und Stelle, wandte sich dann aber an die staatlichen Dienstleister der Polizei. Dort fand man den Vorwurf des Wuchers oder Betrugs offenbar nicht völlig abwegig, weshalb der vorgebrachte Sachverhalt der Staatsanwaltschaft zur strafrechtlichen Überprüfung vorgelegt wurde. Die nächste Runde dürfte dann wieder an besser verdienende Vertreter der Dienstleistungsbranche gehen: an die Anwälte.

© SZ vom 27.08.2018 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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