Mindeststrafe:Nein heißt Nein

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Die Änderung des Sexualstrafrechts hat die Position des Opfers gestärkt. Am Amtsgericht wurde nun ein beispielhafter Fall verhandelt und der Täter zu zwei Jahren auf Bewährung verurteilt

Von Florian Tempel, Erding

Ein 33 Jahre alter Landwirt aus dem Landkreis Erding ist wegen Vergewaltigung einer 29-jährigen Bekannten zu zwei Jahren Gefängnis auf Bewährung verurteilt worden. Zwischen Täter und Opfer war es zunächst zu einvernehmlichen Austausch von Zärtlichkeiten gekommen. Als beide nackt im Bett lagen, gab die Frau ihm aber zu verstehen, dass sie doch keinen Sex mit ihm haben wollte. Als er das ignorierte, ließ die Frau alles weiter widerstandlos über sich ergehen. Mit zwei Jahren auf Bewährung verhängte das Schöffengericht am Amtsgericht Erding die Mindeststrafe für Vergewaltigung. Der Angeklagte sei "kein Schwerkrimineller", sondern habe sich in einem "Augenblicksversagen" schuldig gemacht. Der Angeklagte blieb dabei, dass er "absolut unschuldig" sei.

Der am Amtsgericht Erding verhandelte Fall zeigt beispielhaft, in welcher Weise die Änderung des Sexualstrafrechts zum November 2016 die Position des Opfers gestärkt hat. Früher lag eine sexuelle Nötigung erst vor, wenn der Täter das Opfer mit Gewalt oder Drohungen gezwungen hatte. Seit der Gesetzesnovellierung ist jede sexuelle Handlung strafbar die "gegen den erkennbaren Willen" eines anderen vorgenommen wird.

Der Angeklagte und die Frau kannten sich seit mehreren Jahren. Ihr Ehemann war sein bester Freund, sie wiederum war mit seiner Lebensgefährtin befreundet. Anfang des Jahres hatte sich aber beide Paare getrennt. Als Singles meldeten sich zufälligerweise bei demselben Datingportal an und chatteten miteinander. Als er schrieb, er werde sich Zigaretten holen, bat sie ihn, bei ihr vorbei zu kommen und ihr auch welche zu bringen. Das tat er.

In der Küche der Frau saßen sie etwa 45 Minuten zusammen, er trank Kaffee, sie ein Glas Hugo und unterhielten sich. "Wir waren auf einer Wellenlänge und da war eine sexuelle Spannung", sagte die Frau vor Gericht. Schließlich stand sie auf, ging zu ihm hinüber und küsste ihn intensiv. Er erwiderte ihre Annäherung. Auf ihren Vorschlag hin gingen sie gemeinsam ins Schlafzimmer, wo sie sich gegenseitig auszogen. Als sie nackt waren, sei ihr zwar "erstmals klar geworden, dass ich das doch nicht machen kann", so die Frau. Nachdem sie gesagt hatte, sie sollten lieber aufhören, gab sie aber doch wieder nach und legte sich mit ihm aufs Bett. Dann jedoch habe sie ihm noch zwei Mal deutlich gesagt, er solle aufhören, was er aber ignoriert habe. Da er ihr körperlich überlegen war und sie ihn nicht von sich wegdrücken konnte, habe sie nichts mehr gesagt, "und ihn machen lassen, ich wollte nur das es aufhört". Danach habe sie den Angeklagte nicht angeschaut, er habe sich angezogen und sei wortlos gegangen.

Am folgenden Tag vertraute sich die Frau einer Bekannten und ihrer besten Freundin an. Beide sagten ihr, sie solle die Vergewaltigung bei der Polizei anzeigen. Das wollte sie aber nicht, weil sie fürchtete, dass man ihr nicht glauben werde. Als sie zwei Tage nach der Tat nicht zu Treffen mit Freunden erschien und nicht auf Anrufe und Mails reagierte, alarmierten diese besorgt die Polizei. Eine Streife fuhr zu ihrer Wohnung. Nach langem Klingeln öffnete sie die Tür. Die Polizeibeamten erkannten, dass es der Frau offensichtlich nicht gut ging und ließen nicht locker, bis sie den Grund nannte. Allerdings wollte sie den Namen des Täters nicht nennen. "Wir haben schon deutlich auf sie einreden müssen", sagte einer der Streifenbeamten, bis sie den Namen doch preis gab. Nähere Angaben zur Tat machte die Frau dann bei einer Kriminalbeamtin in Erding.

Der Angeklagte leugnete bei der Polizei, dass er gegen den Willen der Frau gehandelt habe. Der Kripobeamte, der ihn zu dem Vorwurf vernahm, sagte "er kam in der vollen Überzeugung, dass er nichts falsch gemacht hat". Vor Gericht erklärte der Verteidiger, dass die Frau seinen Mandanten offenbar aus Rache einer Vergewaltigung bezichtige. Denn der Angeklagte habe ihr nach der Nacht gesagt, dass es "das einzige und letzte Mal" war und sie sicher kein Paar werden würden.

Das Gericht hielt von dieser Darstellung nichts. "Wir glauben, dass sie uns die Wahrheit erzählt hat", sagte der Vorsitzende Richter Björn Schindler. Wenn die Frau den Angeklagten zu Unrecht hätte belasten wollen, hätte sie sich ganz anders verhalten und sich nicht dagegen gesträubt, eine Anzeige zu erstatten. Die Frau aber hatte den Angeklagte sogar noch im Gerichtssaal in Schutz genommen und gesagt, er sei "an sich ein guter Mensch".

© SZ vom 15.09.2017 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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