Mehr Verkaufsfläche:Kaum Argumente zur Hand

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Die Klage von Aldi gegen die Stadt Erding ist aussichtsreich

Von Matthias Weber, Erding

Würde man sich die Geografie der Stadt Erding wie ein Dreieck vorstellen, der Discounter Aldi hätte in allen drei Ecken eine Filiale: Im Norden gegenüber dem Haupteingang des Fliegerhorstes, im Süden in Aufhausen und im Gewerbegebiet West an der Dachauer Straße. Aber das Unternehmen will mehr: Die Filiale im Gewerbegebiet West soll vergrößert werden, von knapp 800 Quadratmeter auf 966 Quadratmeter. Die Stadt Erding zieht da aber nicht mit: Der Bebauungsplan 135, der sich auf das Gebiet zwischen Dachauer Straße und der Flughafentangente bezieht und Aldi, die Gärtnerei Hagl und das Autohaus Hans Maier einbezieht, erlaubt nur eine Einzelhandelsfläche von bis zu 850 Quadratmeter - 116 zu wenig.

Aldi klagt deshalb gegen die Stadt Erding. Das Unternehmen will vor dem Verwaltungsgericht München eine Baugenehmigung erzwingen, und offenbar ist ein Urteil im Sinne der Klägerin nicht ausgeschlossen. Denn schon am Dienstag, dem ersten Verhandlungstag, konnte Aldi Erfolge verzeichnen. Die Strategie des Anwaltes des Unternehmens liegt darin, den zugrunde liegenden Bebauungsplan - und seine Änderungen - für ungültig erklären zu lassen. Zuletzt wurde er im Jahr 2006 geändert, sogar im Sinne von Aldi: Damals wurde eine Vergrößerung der Verkaufsfläche auf 850 Quadratmeter erlaubt.

So gehe das aber nicht, sagte die Vorsitzende Richterin Andrea Breit: Höhere Instanzen hätten schon lange festgelegt, dass in Gebieten, wie sie der Bebauungsplan 135 ausweist, nicht mehr als 800 Quadratmeter Verkaufsfläche zulässig sind - die Änderungen seien dementsprechend nichtig.

Bleibt also nur der ursprüngliche Bebauungsplan 135 aus dem Jahr 1996. Auch den sieht Aldi aus gleich mehreren Gründen als nicht gültig an, aus Gründen des Lärmschutzes und aus städtebaulichen Aspekten, die im 135er unzureichend beschrieben seien. Das Gericht schien der Argumentation von Aldi folgen zu wollen, zumal die Stadt Erding in Vertretung durch Andreas Erhard vom Rechtsamt kaum Argumente zur Hand hatte. Warum dies und jenes so und nicht anders im Bebauungsplan beschlossen worden sei, könne man mittlerweile nicht mehr nachvollziehen. Der zuständige Kollege sei schon im Ruhestand. Richterin Breit sagte, würde das Gericht Aldi durch ein Urteil die Baugenehmigung erteilen, so würde gleichzeitig der gesamte Bebauungsplan unwirksam, und die Stadt müsse die Gebiete neu ausweisen. Darauf wollte sich Erhard einlassen: Die Stadt Erding könne gut mit einem solchen "clean cut" leben.

Ob es aber wirklich zu einer Baugenehmigung kommt, das entscheidet sich erst im Laufe des Jahres. Das Gericht will sich an Ort und Stelle noch selbst ein Bild machen und kommt deshalb Anfang August nach Erding. Dann wird wohl auch auf jene Themen eingegangen, die am Mittwoch in München noch eine untergeordnete Rolle spielten; nämlich, welche städtebaulichen Auswirkungen eine Vergrößerung des Discounters hätte. Und vor allem, ob der Einzelhandelsstandort Erding diese zusätzlichen Quadratmeter Verkaufsfläche überhaupt benötigt.

© SZ vom 29.04.2015 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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