Langenpreising:Befürchtungen vor einem Präzedenzfall

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Grundsatzdebatte im Langenpreisinger Gemeinderat anlässlich der Aufhebung eines Bebauungsplans

Zu einer Grundsatzdiskussion über Bauen in der Gemeinde kam es in der jüngsten Gemeinderatssitzung. Auslöser war ein Antrag, den Bebauungsplan "Kohlenstatt"aufzuheben, damit ein Bauwilliger in dem Gebiet vor allem die Obergeschosse in den bestehenden Häusern besser nutzen kann. Derzeit stehen dort sechs Häuser bei denen aber das Dachgeschoss kein ausgebautes Vollgeschoss sein darf.

Für Bürgermeister Peter Deimel und dem Zweiten Bürgermeister Josef Straßer (beide Freie Wähler) ein sinnvoller Antrag, da sowieso im Gemeindegebiet häufig das Baurecht nach Paragraf 34 des Baugesetzbuches geregelt sei. Das sieht vor, dass "innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile ein Vorhaben zulässig ist, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist". Allerdings müssen auch die Anforderungen an "gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse gewahrt bleiben" und das Ortsbild darf nicht beeinträchtigt werden.

Bürgermeister Deimel vertrat die Ansicht, dass "wir von den vielen Festsetzungen" in den Bebauungsplänen wegkommen müsse. Über den Geschmack eines Hauses könne man streiten. Aber ob es nun ein Pult- oder Satteldach habe, sei nicht entscheidend. Regele man immer zu viel, zeige die Erfahrung, dass man später über Anträge über eine Befreiung diskutieren müsse. Zudem werde über den Paragraf 34 geregelt, dass kein Wildwuchs entstehen könne. Das bestätigte auch Architekt Franz Pezold. "Um Baurecht zu schaffen, brauchen sie zwar einen Bebauungsplan, aber der regelt oft nicht mehr als der Paragraf 34." Allerdings könne es natürlich sein, dass damit ein Präzedenzfall geschaffen werde und weitere Anträge auf Bebauungsplanaufhebungen kommen könnten.

Genau das befürchtet Karin Dürr (CSU): "Das kann nicht gut gehen, dann können wir uns künftig alle Diskussionen sparen. Ich bin schon der Meinung, dass es Pflicht der Gemeinde ist, dass homogen und schön gebaut wird, vor allem in einem gewachsenen Ortskern. Da dürfen wir nicht jede Bauform zulassen." Für sei sei die Aufhebung ein Anfang, "der zur Willkür führen kann". Der Vorschlag von Max Danner (FW), den bestehenden Bebauungsplan nur zu ändern, damit der Bauwillige das Obergeschoss ausbauen kann, fand neben Karin Dürr Unterstützung durch Helmut Empl (CSU). Auch Empl plädierte gegen eine Aufhebung: "Wir bekommen sonst Fälle, in denen wir nichts mehr steuern können", da das Landratsamt die Baugenehmigung erteilen werde, wenn sich der Bauherr nur an Paragraf 34 halte.

Die Frage von Dürr, warum man die Aufhebung einer Änderung vorziehe, beantworteten Bürgermeister Deimel und Architekt Pezold damit, dass eine Änderung eines Bebauungsplanes mehr Arbeit für die Verwaltung bedeute und die sei überlastet. Der Antrag auf Aufhebung des Bebauungsplanes "Kohlenstatt" wurde mit neun gegen vier Stimmen gebilligt.

© SZ vom 04.07.2016 / wil - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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