Landkreis:Führerschein im Pflanzenschutz

Gärtner und Verkäufer müssen Sachkunde nachweisen können

Jeder, der Pflanzenschutzmittel beruflich anwendet, in den Verkehr bringt oder im Bereich Pflanzenschutz beratend tätig ist, braucht seit 2013 einen neuen Sachkundenachweis im Scheckkartenformat. Dies sind neben Gärtnern und Landwirten auch Berater und Verkäufer von Pflanzenschutzmitteln. Außerdem müssen diese künftig den regelmäßigen Besuch einer Fortbildung nachweisen. Personen, die diese Scheckkarte nicht besitzen, dürfen keinerlei Tätigkeiten im Bereich Pflanzenschutz mehr vornehmen. Private Anwender von Pflanzenschutzmitteln im Haus- und Kleingartenbereich sind von dieser Regelung ausgenommen. Die Antragstellung erfolgt online unter: www.pflanzenschutz-skn.de. Weitere Informationen dazu gibt es auch auf der Internetseite des Amtes für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten in Erding (www.aelf-ed.bayern.de).

Wer bereits vor dem Inkrafttreten des neuen Pflanzenschutzgesetzes am 14. Februar 2015 sachkundig war, gilt als "altsachkundig". Dazu zählen Personen mit Berufsabschlüssen als Forst-, Landwirt oder Gärtner und Akademiker, die entsprechende Hochschulabschlüsse in diesen Bereichen vorweisen können. "Altsachkundige" können den Sachkundenachweis nur noch bis zum 26. Mai beantragen. Verstreicht diese Frist, erlischt die Sachkunde. Dann dürfen sie ab dem 27. November 2015 keinerlei Tätigkeiten im Bereich Pflanzenschutz mehr ausführen. Alle Personen, die ihr Abschlusszeugnis nach dem 14. Februar 2012 erhalten haben, sollten den Sachkundenachweis zeitnah beantragen.

Sachkundige Personen müssen im Dreijahreszeitraum jeweils eine Fortbildungsveranstaltung besuchen, spätestens bis zum 31. Dezember 2015. Auf der Rückseite der Scheckkarte ist der Beginn des Dreijahreszeitraums individuell vermerkt. Die Liste mit Terminen anerkannter Fortbildungsmaßnahmen finden sich auf der Internetseite des Amtes für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Erding. Rückfragen unter 08122-480-110 oder per E-Mail an: poststelle@aelf-ed.bayern.de .

© SZ vom 01.04.2015 / sz - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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