Ehemaliger Chefarzt:Vollständig rehabilitiert

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Vergleich vor Gericht: Klinikum lässt sämtliche Vorwürfe gegen Ex-Chefarzt Michael Krauth fallen

Von Florian Tempel, Erding/München

Der vor zwei Jahren fristlos entlassene, damalige Gynäkologie-Chefarzt des Klinikums Erding, Michael Krauth, darf sich als vollständig rehabilitiert betrachten. In der Berufungsverhandlung am Landesarbeitsgericht München ließ die Klinikleitung im Rahmen eines Vergleichs "sämtliche gegen ihn erhobene Vorwürfe fallen" und verpflichtete sich, "diese weder intern noch extern zu wiederholen".

Krauth akzeptierte im Gegenzug eine einvernehmliche Kündigung, erhält aber noch knapp 76 000 Euro Gehalt nachgezahlt sowie eine steuerfreie Entschädigung in Höhe von 140 000 Euro.

Der 55-Jährige war von Oktober 2006 an acht Jahre lang Chefarzt der Abteilung für Gynäkologie und Geburtshilfe am Klinikum Erding. Am 25. November 2014 erhielt er von Klinikchef Sándor Mohácsi seine fristlose Kündigung in die Hand gedrückt. Der offizielle Grund für die Entlassung war, dass der Chefarzt zwei Wochen zuvor eine Medizinstudentin im Praktischen Jahr (PJ) das Zunähen einer bereits geklammerten Wunde überlassen und dann selbst den OP-Saal verlassen hatte. Dabei machte die PJ-Studentin ihre Sache gut, es gab keine Probleme für die Patientin und die Wunde verheilte sauber.

In erster Instanz sah das Gericht den angegebenen Grund für die fristlose Entlassung nicht als ausreichend. Doch die Klinikleitung hatte noch weitere Vorwürfe. Nun wurden Ärztinnen, Pflegerinnen und Pflegeschüler benannt, die als Zeugen vor Gericht von Drohungen, Belästigungen, vulgären Äußerungen und ordinären Verhalten des Chefarztes berichteten. Die Richter der ersten Instanz folgten daraufhin der Argumentation der Klinikleitung, dass eine weitere Zusammenarbeit unzumutbar sei und lösten den Arbeitsvertrag auf. Krauth sollte demnach sieben Monate Gehalt nachbezahlt bekommen und eine zu versteuernde Abfindung in Höhe von 60 000 Euro.

Die Vorsitzende Richterin der Berufungskammer am Landesarbeitsgericht machte nun deutlich, dass sie die rechtliche Situation etwas anders sah. Ihr war aufgefallen, dass der Personalrat des Klinikums nicht über die Vorwürfe der Mitarbeitern informiert worden war, die das angeblich so schlechte Verhalten von Chefarzt Krauth betrafen: "Warum ist der Personalrat nicht angehört worden?" Denn ohne eine ordnungsgemäße Anhörung des Personalrats könne ein Gericht ein Arbeitsverhältnis gar nicht auflösen.

Das war der wohl entscheidende Hinweis an die Klinikleitung, eine gütliche Einigung mit dem ehemaligen Chefarzt zu finden. Krauth sagte, es gehe ihm persönlich sowieso vor allem darum, dass sein Ruf als Mediziner und Mensch wiederhergestellt werde. Er wolle gar nicht zurück auf seinen alten Chefarztposten, sondern "nicht mehr unsubstanziert mit Unrat beworfen werden". Er wolle deshalb in erster Linie, "dass in der Zeitung steht, das diese Vorwürfe zurückgenommen werden". Denn nicht nur er habe seitdem "das Gefühl, dass ich mit einem besudelten Hemd durch die Welt gehen". Auch seine Familie sei von der Berichterstattung über die Vorwürfe gegen ihn betroffen. Auf die Frage des Gerichts, was den Klinikchef Mohácsi konkret tuen solle, um ihn in der gewünschten Form zu rehabilitieren, sagte Krauth: "Wer einen Ruf ruiniert, muss ihn auch wieder herstellen können". Mohácsi könnte ja seine guten Pressekontakte nutzen.

Auf "dringendes Anrat" des Gerichts einigten sich schließlich beide Parteien auf den für beide Seiten akzeptablen Vergleich. Neben der Erklärung, "alle Vorwürfen fallen zu lassen" und den nicht unerheblichen Geldzahlungen wurde das Klinikum auch verpflichtet, Krauth ein "wohlwollendes Arbeitszeugnis" auszustellen. Der ehemalige Chefarzt, der schon im April 2015 eine Stelle als Oberarzt gefunden hat, darf sich das Zeugnis selbst schreiben. Auch die Bewertungen wurden, damit es nicht etwa noch einmal Streit geben sollte, im Gericht festgelegt. Für seine beruflichen Leistungen bekommt er die Note "sehr gut", sein Verhalten wird mit "gut" benotet.

© SZ vom 27.10.2016 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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