Kritik an Regierung:Landkreis darf nicht unterbringen

Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge werden bis zu deren 18. Geburtstag in speziellen Einrichtungen untergebracht. Landrat Martin Bayerstorfer hatte sich im vergangenen Jahr dafür eingesetzt, die Heranwachsenden mit Eintritt in die Volljährigkeit in die dezentralen Unterkünfte des Landkreises einziehen zu lassen, um sie so einerseits vor drohender Obdachlosigkeit zu bewahren und eine angemessene Betreuung durch die landkreiseigene Asylsozialberatung sicherzustellen. Diese Praxis wurde ihm jetzt durch die Regierung von Oberbayern untersagt. Der Landkreis Erding habe somit keine Handhabe mehr, um auch den Gemeinden die Bürde der Unterbringung und Betreuung der Jugendlichen abzunehmen. Diese sind bekanntlich für Fälle von Obdachlosigkeit zuständig.

Landrat Martin Bayerstorfer übt Kritik an der Entscheidung von Regierungspräsidentin Maria Els: "Es ist vollkommen unverständlich, warum den Jugendlichen die Unterbringung in dezentralen Asylunterkünften verwehrt. Gerade die jungen Menschen bräuchten nach der Vollzeitbetreuung in den umF-Unterkünften noch weitere Begleitung durch die Asylsozialberatung. Nun sind sie vollkommen auf sich allein gestellt. Und die Kosten für die Fälle von Obdachlosigkeit werden komplett auf die Gemeinden abgewälzt."

In der Diskussion, wer für die Unterbringung von Asylberechtigten zuständig ist, hat auch der Erdinger Oberbürgermeister Max Gotz jetzt Stellung bezogen und auf die Verpflichtung des Freistaats Bayern verwiesen. "Das hat nichts mit mangelnder Solidarität gegenüber anerkannten Flüchtlingen zu tun", betont der Oberbürgermeister, "sondern einfach damit, dass wir Kommunen finanziell mit der Aufgabe überfordert sind". Gotz verweist auf ein Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom vergangenen Mai. Ausschließlich der Freistaat selbst sei dem Grunde nach verpflichtet, für die Unterbringung dieses Personenkreises Sorge zu tragen, heißt es darin.

© SZ vom 02.02.2019 / SZ - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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