Kommunal Pass:"Kein Fehlverhalten des Landrats"

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Die Regierung von Oberbayern ist der Auffassung, die Informationen von Landrat Martin Bayerstorfer (CSU) über die anfallenden Kosten bei der Einführung des Kommunalpasses seien nicht zu beanstanden. Das geht aus einem Antwortschreiben an Kreisrätin Helga Stieglmeier (Grüne) hervor, das das Landratsamt in Kopie erhalten hat. Stieglmeier hatte sich Ende Juni dieses Jahres zusammen mit den Kreisrätinnen Ulla Diekmann (SPD) und Christina Treffler (ÖDP) an die Regierung von Oberbayern als Kommunalaufsicht gewandt, weil sie Bayerstorfers Auskünfte in dieser Frage für unzureichend erachteten. Bayerstorfer hatte damals auf eine schriftliche Anfrage erwidert, dass durch die Einführung des Kommunalpasses für Flüchtlinge der Personal- und Verwaltungsaufwand reduziert worden sei. Die drei Kreisrätinnen hielten diese Aussage für nicht ausreichend.

Bayerstorfer las das Schreiben der Regierung in der vergangenen Kreisausschusssitzung vor. Er ergänzte seine Aussage vom Juni dieses Jahres, dass der Kommunalpass günstiger sei als konventionelle Banküberweisungen, nun um einen Betrag: Die Einsparung betrage "mindestens 10 000 Euro". Die tatsächlichen Einsparungen von Kosten für Personal, Verwaltung und Sicherheitsdienst könnten frühestens nach einem Jahr festgestellt werden.

Die Ausgaben für den Sicherheitsdienst waren nicht im Zusammenhang mit den Überweisungen angefallen, sie beziehen sich auf die Bargeldauszahlungen, die vorher stattgefunden haben.

Darüber hinaus hatten die drei Kreisrätinnen in ihrer Anfrage an die Regierung auch eine angebliche Aussage des Landrats moniert: Demnach habe er gesagt, Helfer, die mit dem Kommunalpass eigene Einkäufe tätigten und den Flüchtlingen dann das Bargeld gäben, würden Rechtsbruch begehen, den er dulden würde. So soll der Satz aber nicht gefallen sein: Gemeint war laut einer Pressemitteilung des Landratsamtes vom 5. Juli dieses Jahres, dass eine Weitergabe der Karte mit PIN-Nummer von den Flüchtlingen an die Ehrenamtlichen nicht rechtskonform sei, dieses Verfahren aber bis zur technischen Umsetzung des Bargeldbezuges geduldet werde. Die Regierung von Oberbayern weist in ihrem Antwortschreiben auf diese Pressemitteilung hin und teilt die dort vertretene Auffassung. Abschließend heißt es: "Zusammenfassend können wir daher kein Fehlverhalten des Landrats erkennen."

© SZ vom 22.10.2016 / tdr - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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