Kommentar:Ohne Zwang - aus gutem Grund

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Die deutschen Gesetze lassen es nicht zu, dass wir Flüchtlingen mit Zwangsmaßnahmen begegnen. Von einem Versagen der Behörden kann daher nicht geredet werden

Von Florian Tempel

Wer als Flüchtling über die Grenze nach Deutschland kommt, hat Rechte und Pflichten. Zu seinen Rechten gehört, dass er nicht als potenzieller Straftäter angesehen werden darf. Es wäre aberwitzig, wenn er sich sofort nach dem Grenzübertritt mit dem Vorwurf des illegalen Aufenthalts konfrontiert sähe. Seine erste Pflicht ist es aber gerade deshalb, dass er sich erkennungsdienstlich erfassen lässt. Eine zweite Pflicht ist es, sich in eine von den Behörden bestimmte Unterkunft zu begeben oder dorthin bringen zu lassen. Dass sich nicht alle Flüchtlinge, die in den Warteraum am Fliegerhorst gebracht werden, daran halten, hat allerdings nachvollziehbare Gründe.

Zum einen sind es menschlich verständliche Aspekte. Ein Flüchtling, dessen Ziel es ist, Schweden zu erreichen, hat durchaus einen Grund, sich am Fliegerhorst keine Fingerabdrücke nehmen zu lassen. Auch wenn das Dublin III-Abkommen in Europa aktuell nicht angewandt wird, gilt es doch noch immer: Man hat nur in dem Land Recht auf Asyl, wo man zuerst offiziell einreist - die erste Registrierung ist entscheidend. Wer in Deutschland bleiben will, weil er seine Verwandten schon in Dortmund oder Berlin leben, der hat nachvollziehbarer Weise womöglich den Wunsch, zu ihnen zu kommen. Wer kein Verständnis hat, dass jemand den Warteraum Erding auf eigene Faust verlässt, um seine Angehörigen aufzusuchen, hat ein sehr geringes Empathievermögen.

Die wichtigste Erkenntnis aber ist, dass unsere deutschen Gesetze es nicht zulassen, dass wir Flüchtlingen mit Zwangsmaßnahmen begegnen. Es ist deshalb kein Versagen der Behörden im Warteraum Erding, dass Asylsuchende nicht zur Registrierung und zum Bleiben gezwungen werden. Es ist eine notwendige Konsequenz daraus, dass Deutschland Flüchtlinge nicht als Illegale ansieht, sondern als Menschen.

© SZ vom 28.10.2015 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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