Kommentar:Es gibt bessere Lösungen

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In manchen Gemeinden wäre eine bessere Informationspolitik wünschenswert

Von Gerhard Wilhelm

Es ist viel diskutiert worden über das Thema "Informationen aus dem Rathaus" in den beiden Gemeinderäten der VG Wartenberg diese Woche - und in beiden Fällen am eigentlichen Sinn von Informationsfreiheit vorbei. Seit 2006 gibt es ein Informationsfreiheitsgesetz in Deutschland. Dies gilt jedoch nur für die Behörden des Bundes. Zum 1. Januar 2016 wurde das Bayerische Datenschutzgesetz immerhin an einem Punkt geändert. Nach Artikel 36 hat nun jeder das Recht auf Auskunft über den Inhalt von Dateien und Akten öffentlicher Stellen - soweit "ein berechtigtes, nicht auf eine entgeltliche Weiterverwendung gerichtetes Interesse glaubhaft dargelegt wird".

Was ist ein berechtigtes Interesse? Muss man begründen, warum man als Bürger zum Beispiel wissen will, auf welcher Grundlage Entscheidungen in der Verwaltung und der ihr zugeordneten Kommunalvertretung getroffen wurden? Der Staat ist für die Bürger da. So ist es in einer Demokratie - nicht umgekehrt. Die Transparenz von Entscheidungen ist ein wichtiges Element - die aber oft nicht mal Journalisten offen steht, da sie auch kaum mehr Unterlagen erhalten als die Bürger, die in eine öffentliche Gemeinderatssitzung gehen.

Wenn es Debatten darüber gibt, dass dem Bürger doch auf der Homepage einer Gemeinde schon so viele Informationen offen stehen, geht das am Recht des Bürgers ebenso vorbei, wie Überlegungen Unterlagen für öffentliche Sitzungen nur den Gemeinderäte mittel Passwort zugänglich zu machen - getreu dem Spruch: "Wissen ist Macht". Nein, der Gemeinderat oder die Verwaltung hat weder die Macht noch das Recht öffentliche Informationen nur für sich zu behalten. Der Hinweis, dass man doch das Ergebnis einer Gemeinderatssitzung im Internet nachlesen könne und dass das eine feine Sache sei, zeigt die Denkweise: Wir sind wir und wenn wir was beschlossen haben, sagen wir es euch Bürgern schon.

Abgesehen, dass die Protokolle erst Monate später zu lesen sind (das aktuelle in Wartenberg stammt aus der Januarsitzung), steht nichts anderes als der Antrag und das Abstimmungsergebnis im Protokoll. Keine Wortbeiträge, keine Unterlagen, kein namentliches Abstimmungsergebnis. Bürgerinformation und Transparenz sieht anders aus. Wie zeigen andere Gemeinden oder der Landkreis. Das sogenannte Bürgerinfoportal ist zwar nicht so einfach auf der Homepage zu finden, aber es enthält alle Vorlagen einer Sitzung, die die Kreisräte auch haben. In einigen Gemeinden erhalten zudem berichtende Journalisten alle Unterlagen zugesendet und in den öffentlichen Sitzungen werden einige Exemplare für Bürger zur Einsicht ausgelegt. Das schafft Öffentlichkeit, nicht das Wort "öffentliche" Sitzung.

© SZ vom 05.05.2017 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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