Klinikum:Übergang mit Hindernissen

SPD-Kreistagsfraktion bemängelt Fehler bei Geschäftsordnung

Das Klinikum des Landkreises Erding soll von einem formal eigenständigen Kommunalunternehmen wieder in einen Eigenbetrieb des Landkreises umgewandelt werden. Dazu muss der Kreistag noch seine Zustimmung geben. Die SPD-Kreistagsfraktion bemängelt jedoch, dass die Beschlussvorlage für diese Entscheidung hinsichtlich des Krankenhausauschusses der eigenen Satzung widerspricht. Die Fraktion hat daher beantragt, die Wahl der Mitglieder des Krankenhausausschusses auf die Tagesordnung zu setzen.

In der Vorlage für den Kreistag heißt es, dass der amtierende Verwaltungsrat in seiner derzeitigen Besetzung in den Krankenhausausschuss übergehe. Das kann man nach Ansicht der SPD jedoch nicht beschließen, weil der Krankenhausausschuss mit seinen zwölf Mitgliedern nicht nach dem Berechnungsverfahren Hare/Niemeyer besetzt worden sei. Die SPD beruft sich dabei auf § 32 der Geschäftsordnung, der die Verteilung der Ausschusssitze regelt. Darin heißt es laut SPD-Antrag: "Zur Ermittlung der, den einzelnen Parteien und Wählergruppen zustehenden Sitze in den Ausschüssen ist das Berechnungsverfahren nach Hare/Niemeyer anzuwenden." Außerdem heißt es in "§ 33 Bestellung der Ausschussmitglieder" "Die Parteien, Wählergruppen oder Ausschussgemeinschaften, auf die Sitze entfallen, schlagen ihre Bewerber/Bewerberinnen vor, die sodann als Ausschussmitglieder zu bestellen sind."

Der Krankenhausausschuss müsse daher neu gewählt werden, da der derzeitige Verwaltungsrat nicht nach Hare/Niemeyer zusammengesetzt worden ist. Eine reine Überleitung des Verwaltungsrates widerspreche der eigenen Satzung. Außerdem habe der Kreisausschuss die Änderung der Geschäftsordnung des Kreistages nicht öffentlich vorberaten, also die eigenen Vorgaben der Geschäftsordnung nicht eingehalten.

© SZ vom 14.12.2018 / tdr - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: