Notzinger Weiher:Jugendzeltplatz: Naturschutz klagt

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BN-Kreisgruppe lässt Baubescheid des Landratsamts überprüfen

OberdingÜber die Weihnachtsfeiertage hat das Landratsamt Erding der Kreisgruppe des Bundes Naturschutz (BN) ein Paket geschickt. Der Inhalt: Der Baubescheid für den umstrittenen Jugendzeltplatz am Notzinger Weiher, den der Landkreis dort errichten will. Jetzt hat die Kreisgruppe des BN Klage gegen den Bescheid des Landratsamts eingereicht. Das teilten BN-Kreisvorsitzende Gabriele Betzmeir und Geschäftsführer Manfred Drobny bei einer Pressekonferenz am Donnerstag mit.

"Wir haben diesen Schritt nicht leichten Herzens getan, aber wir müssen jetzt Flagge zeigen", betonte Kreisvorsitzende Gabriele Betzmeir. Im Laufe des Verfahrens hätte sich zu vieles abgespielt, "was mit unserem Rechtsempfinden nicht vereinbar ist". Angefangen von der "Hoppla-Hopp"-Abstimmung im Strukturausschuss des Kreistages über die Abholzaktion am Notzinger Weiher "ohne Wissen der Unteren Naturschutzbehörde, ohne artenschutzrechtliches Gutachten, ohne Dokumentation" bis zur Abstimmung im Gemeinderat Oberding. Es sei verwunderlich, dass der Landkreis im Außenbereich, sogar in einem Landschaftsschutzgebiet, "mit einer einfachen Baugenehmigung" den Zeltplatz einrichten könne, sagte Manfred Drobny. Ebenso ungewöhnlich sei, dass dem Bund Naturschutz keine Gelegenheit für eine Stellungnahme gegeben worden sei.

Laut Baubescheid werden auf dem Zeltplatzgelände eine Zaunanlage, ein Servicegebäude und ein Lagerschuppen errichtet, dazu kommt auf halben Weg zum Weiher ein Sanitärgebäude. Am Ufer wird eine Wasserwacht-Station gebaut. Auf dem beigefügten Plan seien keinerlei Gebäude eingezeichnet, bedauerte die BN-Vorsitzende. Zu sehen sind aber mehrere rote Kreuzchen: "Das sind die markierten Bäume, die gefällt werden müssen." Der Notzinger Weiher sei ein "Juwel", eine der wenigen Ruheoasen in der Region, betonte Drobny. Die Baupläne bedrohten zudem den Lebensraum von Biber oder Ringelnatter.

Mit der eingereichten Klage habe der Bund Naturschutz das Recht auf Akteneinsicht, sagte Betzmeir am Donnerstag. Demnächst anrollende Bagger würden die Klage allein nicht aufhalten. Dazu müsste der BN zusätzlich einen Eilantrag beim Gericht stellen, so Betzmeir. Der BN hat sich offensichtlich schon schlau gemacht. Ganz will die Kreisgruppe die Tür für den Landkreis nicht zuschlagen. "Wir lassen das Verfahren jetzt rechtlich prüfen, sind grundsätzlich gesprächsbereit", betonte die Kreisvorsitzende. "Wir sind nicht gegen den Jugendzeltplatz", sagte Drobny, "nur das ,Wo' und ,Wie' ist das Problem."

© SZ vom 02.02.2018 / regi - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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