Neue Satzung:Grillverbot am Kronthaler Weiher

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Nach dem Willen der Stadt darf im Erholungsgebiet Erding-Nord fortan nicht mehr gebrutzelt werden. CSU-Stadträte fordern eine Ausnahmegenehmigung für die Wasserwacht

Von Antonia Steiger, Erding

Eine neue Satzung soll künftig das Miteinander der Badegäste im Erholungsgebiet Erding-Nord regeln, vorläufig nur auf dem bereits sanierten südlichen Teil des Badegeländes am Kronthaler Weiher. Welcher Punkt der Satzung Anlass zu heißen Diskussionen geben wird, ist bereits in diesen eiskalten Tagen klar: Die Stadt verbietet künftig das Grillen auf dem Erholungsgelände. Die früheren Feuerstellen sind schon abgeschafft. Es hat sich ausgebrutzelt.

Die Erdinger CSU gibt zwar in Gestalt von Oberbürgermeister Max Gotz die Richtung der Stadtpolitik vor. Manchmal übernehmen die Erdinger Christsozialen aber gleichzeitig auch die Rolle der Opposition. Außergewöhnlich scharf kritisierte der CSU-Stadtrat und aktive Wasserwachtler Burkhard Köppen, dass das Grillverbot auch für die Wasserwacht gelten solle. Das erscheine ihm etwas "engstirnig". Er bitte darum, diesen Punkt noch einmal zu überdenken. Und es gibt noch einen Wasserwachtler in der CSU-Fraktion: den Ortsvorsitzenden Siegfried Ippisch. Der kam zwar etwas verspätet zur Sitzung des Verwaltungs- und Finanzausschusses, merkte dann aber an, andere Kommunen ließen in ihren Erholungsgebieten für Rettungsorganisationen und die Polizei Ausnahmen gelten, auch was die Sperrzeit betreffe. Laut der Erdinger Satzung ist der Aufenthalt auf dem Gelände zwischen 23 Uhr nachts und 5 Uhr morgens untersagt. Dies könne die Wasserwacht jedoch bei Übungen und Veranstaltungen nicht durchgehend einhalten, sagte Ippisch.

Ein Bild aus wärmeren Tagen, am Kronthaler Weiher im Sommer beim Chillen - künftig ohne Grillen. (Foto: Renate Schmidt)

Doch Gotz ließ nicht locker, was das Grillverbot betrifft: Es bleibt in der Satzung, wie von der Verwaltung vorgeschlagen. Allerdings muss die Satzung erst noch den Erdinger Stadtrat passieren. Dort könnte eine neuerliche Diskussion entbrennen. Der OB sicherte den Wasserwachtlern Köppen und Ippisch immerhin zu, dass die Verwaltung bereit sei, Ausnahmen zu genehmigen. Er werde aber auch bei der Wasserwacht genau hinsehen lassen, was die Anwesenheit am Weiher betrifft. "Es gibt ja auch Anwohner." Ob es auch beim Grillen eine Ausnahme geben könnte, wurde nicht restlos klar.

Köppen wies darauf hin, dass es zwischen dem alten und dem neuen Wasserwachthaus eine Kiesfläche gebe, die sich hervorragend als Grillplatz eigne. Und er sagte, er vertraue auf das Verständnis der Badegäste, die den Rettungsorganisationen sicher gerne ein Grill-Privileg einräumen würden.

Die normalen Badegäste müssen darüberhinaus aber noch weiteres Verständnis aufbringen, weil sowohl die Surfer als auch die Fischer vorläufig mit ihrem Vereinsgelände außerhalb des Geltungsbereiches der Satzung liegen und deshalb vorerst weiter grillen dürfen. In diesem Punkt sah auch der Referent für die Freizeitanlagen, Harry Seeholzer (Erding jetzt), "Diskrepanzen". Denn schon der Bereich nördlich der Wasserwachtstation am östlichen Ufer liege nicht mehr im Umgriff der Satzung. Gotz bestätigte, dass die Satzung erst für das gesamte Gebiet gelte, wenn es komplett saniert sei. Er erinnerte daran, dass die Stadt dabei gescheitert sei, alle Grundstücke rund um den Weiher zu kaufen. Zug um Zug oder in einem Aufwasch sollen die Sanierungsarbeiten weiter vorangetrieben werden. Das hängt davon ab, ob die Grundeigentümer mittlerweile dazu bereit sind, ihr Eigentum der Stadt zu verkaufen.

Die Regeln der neuen Satzung gelten vorerst nur im südlichen, bereits umgebauten und sanierten Teil des Geländes. (Foto: Renate Schmidt)

Tatsächlich haben sich in den vergangenen Jahren immer wieder Familien zum Picknick mit Grillen am Kronthaler Weiher getroffen. Das künftige Grillverbot begründete Gotz mit zwei Argumenten: Die Zahl der Badegäste werde größer, und das Grillen sei eine Gefahr vor allem für herumtollende Kinder. Feiern ohne Grillen - zum Beispiel von erfolgreichen Abiturienten- bleiben erlaubt. "Wo sollen die jungen Leute denn sonst hin?", fragte Gotz auf eine Nachfrage von Petra Bauernfeind (Freie Wähler). Er halte den Weiher für einen geeigneten Platz, da die Feiernden dort durch Rettungsorganisationen und Sicherheitsdienste "begleitet" würden, sagte Gotz. Das sei besonders wichtig, weil viele Abiturienten wegen des G 8 noch nicht einmal volljährig seien. Als nicht praktikabel wies er Bauernfeinds Vorschlag zurück, den Bereich, in dem gefeiert werden dürfe, klar einzugrenzen. Die Schulen würden rechtzeitig benachrichtigt, sagte Robert Buckenmaier vom Ordnungsamt. Es müssten drei Verantwortliche genannt werden, deren Handynummern dann den Rettungsorganisationen und Sicherheitsdiensten mitgeteilt würden, so dass diese bei Problemen hinzugezogen werden können. Ihren Müll müssen die Feiernden ebenfalls selber einsammeln, entsorgt wird er dann aber von der Stadt Erding.

Dank der Zusage, dass die Verwaltung auch Ausnahmen machen könne, stimmten am Ende auch Köppen und Ippisch für die Satzung. Die Satzung sei ja nicht "in Stein gemeißelt", so Köppen.

© SZ vom 26.01.2017 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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