Handy auf der Flucht verloren:Dilettantischer Einbrecher

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Während einer schweren persönlichen Krise versucht ein 40-Jähriger in einem Haus in Eitting Bargeld zu erbeuten. Er wird ertappt und am Amtsgericht nun zu einem Jahr auf Bewährung verurteilt

Von Thomas Daller, Erding

Der Sprung in die Selbständigkeit war gescheitert, seine Frau hatte sich von ihm getrennt und finanziell war er am Ende: Da plante der gelernte 40-jährige Bankkaufmann einen Einbruch. Doch dabei stellte er sich so dilettantisch an, dass er ertappt und vermöbelt wurde. Auf der Flucht verlor er auch noch sein Handy, wodurch ihm die Polizei sofort auf die Schliche kam. Am Amtsgericht Erding wurde er nun wegen versuchtem Wohnungseinbruch mit Waffen sowie vorsätzlicher Körperverletzung zu einem Jahr Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt.

Der Münchner hatte etliche Jahre bei einer Bank gearbeitet, als er sich mit einer kleinen Soft- und Hardwarefirma selbständig machte. Die Sache ging schief, im November vergangenen Jahres war er so gut wie pleite und seine Frau verlangte die Trennung. Am 25. November stand er dann um Mitternacht vor dem Haus eines großen Parkplatzbetreibers in Eitting. Die Tochter des Eigentümers war die Freundin eines früheren Geschäftspartners, von daher wusste er, dass die Terrassentür über eine Hundeklappe verfügte.

Er zog sich eine Sturmmaske über, steckte einen Elektroschocker ein und schlich zum Haus, das im Dunkeln lag. Auf der Terrasse zog er seine Schuhe aus, um, wie er sagte, keinen Schmutz ins Haus zu tragen, und zwängte sich durch die Hundeklappe. Dabei verlor er seinen Elektroschocker. Mit dem Hund, der im Wohnzimmer schlief, gab es keine Probleme. Der 13-jährige Labrador war schwerhörig und altersschwach. Noch bevor der Einbrecher die Wohnung durchsuchen konnte, wurde der Hauseigentümer wach. Als der Täter Geräusche hörte, verstecke er sich rasch im Keller hinter einem Vorhang. Der Hauseigentümer ging ins Wohnzimmer und warf einen Blick nach draußen. Dabei fielen ihm erst die Schuhe auf und dann der Elektroschocker. Misstrauisch sah er sich um und holte dann aus seiner Sporttasche einen Tennisschläger. Dann inspizierte er alle Räume. Als er im Keller dem Versteck des Einbrechers zu nahe kam, versuchte dieser zu flüchten. Der Hauseigentümer versetze ihm ein, zwei Hiebe mit dem Schläger und bekam ihn schließlich auf der Terrasse zu fassen. Dort zog er ihm die Maske vom Kopf, aber der Einbrecher konnte ihn dabei so fest in den Schwitzkasten nehmen, dass das Opfer keine Luft mehr und Angst um sein Leben bekam. Schließlich gelang es ihm doch, sich zu befreien und der Einbrecher flüchtete. Die Polizei fand danach sein Handy auf der Terrasse, identifizierte noch in der Nacht den Eigentümer und traf unter der Meldeadresse aber nur die Frau des Einbrechers an. Er selbst stellte sich noch in den frühen Morgenstunden in der Inspektion und gestand alles.

Vor Gericht räumte er alle Vorwürfe ein und sagte, er habe damals unter einem Burnout und Depressionen gelitten. Der Einbruch sei eine dämliche Idee gewesen, er habe sich schriftlich beim Opfer entschuldigt und ihm außergerichtlich angeboten, 1500 Euro Schmerzensgeld zu zahlen. Was er mit dem Elektroschocker vorhatte, wisse er nicht mehr; den habe er immer im Auto dabei.

Der 60-jährige Hauseigentümer sagte, es sei dumm und gefährlich gewesen, den Einbrecher zu verfolgen. Er hatte jedoch den Verdacht, dass es einer seiner 60 Angestellten sein könnte und wollte die Identität feststellen. Im Schwitzkasten habe er dann Todesängste ausgestanden. Und seit dem Einbruch fühle er sich in seinem Haus nicht mehr sicher: "Wenn er in meiner Firma eingebrochen wäre, wäre es mir egal gewesen. Aber es ist schlimm, wenn man sich im Privaten nicht mehr sicher fühlt. Ich erschrecke bei jeder Kleinigkeit." Die Nachwirkungen auf seine Psyche seien so massiv, dass er die Entschuldigung des Täters nicht annehme.

Die Staatsanwaltschaft berücksichtigte, dass er aus finanzieller Not gehandelt habe und nicht vorbestraft sei. Außerdem ging sie von einer günstigen Sozialprognose aus. Sie forderte ein Jahr und zwei Monate auf Bewährung. Seine Verteidigerin sprach von einem einmaligen Fehltritt, von einem "dilettantischem Vorgehen" und einer schweren persönlichen Krise. Wenige Monate Freiheitsstrafe auf Bewährung seien angemessen.

Björn Schindler, Vorsitzender Richter des Schöffengerichts, verurteilte ihn zu einem Jahr Freiheitsstrafe auf Bewährung sowie zu 80 Stunden gemeinnütziger Arbeit.

© SZ vom 11.05.2019 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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