Haag:Ferien im Hochwassergebiet

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Gemeinderat lehnt Erweiterung eines Hauses im Ampertal ab. Der Besitzer vermietet es auf einer Plattform

Die Lage des Hauses ist idyllisch, direkt am Ampertal mit unverbaubarem Blick auf Wiesen und Baumreihen. Aber genau aus diesem Grund, weil das Grundstück im Landschaftsschutz- und gleichzeitig im Überschwemmungsgebiet liegt und auch nicht privilegiert ist, haben die Haager Gemeinderäte bei ihrer jüngsten Sitzung das Ansinnen des Hauseigentümers erneut einstimmig abgelehnt.

Wie schon früher berichtet, möchte der Eigentümer des malerischen Anwesens sein Haus gerne erweitern. Das Vorhaben hat schon eine längere Geschichte, aus dem Jahr 2011 datiert jedenfalls ein genehmigter Vorbescheid, aus dem hervor geht, dass der Eigentümer das Dachgeschoss ausbauen möchte, den Kniestock erhöhen und zudem zwei neue Garagen anbauen möchte. Seine Begründung damals war, dass er seine Eltern mit in das Haus nehmen wolle und deshalb den zusätzlichen Platz benötige.

Bereits damals bezweifelten die Haager Gemeinderäte diese Version, stimmten dem Vorbescheid jedoch zu. Nachdem danach jahrelang nichts passierte und 2017 erneut eine Verlängerung des Vorbescheids beantragt wurde, lehnten die Gemeinderäte dies dann einstimmig ab. Denn nun gingen sie tatsächlich davon aus, dass die genannten Gründe für das Vorhaben nicht zuträfen. Jetzt aber hat der Eigentümer einen Bauantrag gestellt, in dem er die Erweiterung des Hauses nochmals vergrößern und auch im Untergeschoss Wohnräume einrichten will. Dazu änderte er auch seine bisherige Begründung, denn nun nutze er das Haus nur noch als Zweitwohnsitz und vermiete es an ausländische Gäste.

Schon seit längerem wird die Unterkunft über ein weltweites Portal angeboten. Mit seinen internationalen Gästen wollte der Antragsteller nun auch die Gemeinderäte umstimmen und verfasste im Vorfeld der Sitzung einen Brief an sie, in dem er die Vorteile seiner Gäste für die Ortschaft, den internationalen Austausch und den Kaufkraftzuwachs für Haag schilderte. Das überzeugte die Gemeinderäte aber nicht. Der abgelehnte Bauantrag geht nun an das Landratsamt zur Prüfung. Die Gemeinderäte gaben ihm mit auf den Weg, dass das Wasserwirtschaftsamt die Zulässigkeit der Räume im Untergeschoss aufgrund der Hochwassergefährdung prüfen solle, außerdem habe der Antragsteller nicht nachgewiesen, wie er die erforderlichen Stellplätze realisieren werde.

© SZ vom 23.02.2018 / Ka - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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