Grillverbot am Kronthaler Weiher:Es darf gebrutzelt werden

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Nach zwei Monaten Bedenkzeit folgt die Korrektur: An drei Standorten am Kronthaler Weiher ist Grillen doch erlaubt

Von Antonia Steiger, Erding

Das ist schnell gegangen: Nur zwei Monate nach dem Beschluss über die neue Satzung für das Naherholungsgebiet am Kronthaler Weiher hat der Verwaltungsausschuss die erste Version aufgehoben und eine neue erlassen. Wichtigste Korrektur: Jetzt dürfen die Badegäste doch grillen. Dass das Grillen nicht erlaubt sein sollte, hatte Protest hervorgerufen - vor allem in der eigenen Partei des Erdinger OB Max Gotz (CSU), der das Grillverbot vor zwei Monaten noch verteidigt hatte. Noch vor Pfingsten wird das Gelände für die Bevölkerung freigegeben. Kritik war vor allem von zwei Wasserwachtlern in der CSU gekommen: Siegfried Ippisch und Burkhard Köppen. Sie wollten erreichen, dass die Wasserwachtler, die den ganzen Sommer über von morgens bis abends in ihrer Station sitzen, sich am Ende eines langen Badetages ein Grillfleisch auflegen dürfen. Das wiederum gefiel Gotz nicht, der eine Ungleichbehandlung der Badegäste nicht sehen wollte. An diesem Dienstag gehörte Ippisch nun zu denjenigen, die sich bei der Verwaltung bedankten, dass man das Grillen der Wasserwacht - aber auch allen Badegästen - ermögliche. Die Badegäste müssen sich dazu zu einem von zwölf Pflasterelementen begeben, die an drei Standorten in den Boden eingelassen werden. Nur dort dürfen die Badenden ihren Grill aufstellen. Dass überall gegrillt wird, wie das in den vergangenen Jahren immer wieder der Fall war, möchte man im Rathaus vermeiden - um der Gepflegtheit des sanierten Geländes willen. Um dieses Verbot durchzusetzen, kündigte Gotz auch Kontrollen an.

Die zwölf Pflasterelemente haben einen Durchmesser von 80 Zentimeter. Besonders schön seien sie nicht, monierte Freie Wähler-Stadtrat Rainer Mehringer. Er hätte gerne eine kleinteiligere Pflasterung gesehen. Gegrillt werden darf an drei Plätzen: am östlichen Ufer zwischen der Wasserwachtstation und dem Kiosk, im Westen auf der Liegefläche, die an das frühere Sägewerk Stoiber angrenzt, und im Süden in der Nähe der Beachvolleyball-Felder und des Trampolins. Gotz fügte noch an, dass der Kostenaufwand für die zwölf Steine sehr überschaubar sei. Er sagte, er setze nun auf die Eigenverantwortung der Menschen. "Es gilt, sich jetzt an die Regelung zu halten." Vor zwei Monaten hatte er noch Bedenken geäußert, dass das Grillen in einem Naherholungsgebiet, das von 4000 oder 5000 Menschen besucht wird, gefährlich sei. CSU-Fraktionssprecher Jakob Mittermeier sagte nun, diese Argumentation habe ihre Berechtigung gehabt. Nun müsse man das beobachten und nach zwei Jahren Bilanz ziehen.

Weitere kleine Korrekturen hat die Rathausverwaltung in den vergangenen zwei Monaten an der Satzung vorgenommen. So bleibt zwar das Fahren mit Motorbooten verboten auf dem Kronthaler Weiher. Ausdrücklich ausgenommen werden von diesem Verbot aber die Wasserwacht und andere Rettungsorganisationen. Das gleiche gilt für Tauchen mit Geräten, für das Autofahren und das Reiten: Normalbürgern ist dies am Weiher verboten, nicht jedoch Vertretern von Polizei, Wasserwacht und anderen Rettungsorganisationen. Ausdrücklich ist in der Satzung des weiteren festgehalten, dass die Stadt das Erholungsgebiet sperren, aber auch, dass sie Ausnahmen von den Verboten aussprechen kann.

© SZ vom 23.03.2017 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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