Glück gehabt:Hotspot für Berglern

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Stadtwerke München installieren kostenlosen Wlan-Zugang

Während noch im Bund über die Frage der Haftung bei öffentlichen Wlan-Netzen diskutiert wurde, ist die Gemeinde Berglern dank der Glücksfee in den Genuss einen kostenlosen Wlan-Hotspot-Zugang, eines drahtlosen lokale Funknetzwerkes, gekommen. Bei einer Verlosung der Stadtwerke München gehörte Berglern zu einer von 15 Gemeinden, die bei einer Verlosung der Stadtwerke München die Einrichtung eines sogenannten Hotspot gewonnen haben. Und der steht seit Donnerstag am Bauhof der Gemeinde Berglern, Moosburger Straße 6. Bis zu einer Entfernung von sirca 150 Meter kann jeder nun kostenlos via Laptop oder Smartphone ins Internet gehen. Begrüßt werden alle Nutzer mit einer individuellen, lokalen Startseite.

Die Kosten für Einrichtung und Betrieb tragen die Stadtwerke für ein Jahr. Als Betreiber haben sie auch verschiedene Sicherheitsmaßnahmen ergriffen, um einen Missbrauch des Angebots zu verhindern. Unter anderem wurde eine Firewall eingerichtet, die zum Beispiel Musik-Downloads verhindert und es gibt eine sogenannte URL-Filterung, bei der bekannte pornografische und Gewalt verherrlichende Seiten blockiert werden, wie Michael Solić von den Stadtwerken sagt.

Wlan-Hotspots von Kommunen sind nicht so häufig. Eine Ursache für den geringen Ausbau lag bisher darin, dass potenzielle Anbieter von Wlan-Internetzugängen aufgrund von Haftungsrisiken durch eine unklare Rechtslage verunsichert sind. Sie befürchten, als sogenannte "Störer" für Rechtsverletzungen der Nutzer ihres Wlan auf Unterlassung in Anspruch genommen beziehungsweise abgemahnt zu werden. Vor allem Gemeinden oder kleinere Unternehmen wie Cafés oder Hotels verzichten deshalb oft auf die Bereitstellung von Wlan-Internetzugängen. Im Juni 2016 wurde nun eine Änderung des Telemediengesetzes verabschiedet, das dafür sorgen soll, dass das sogenannte Providerprivileg auch für einzelne Wlan-Anbieter wie Kommunen gilt. Einzelne Wlan-Anbieter sollen demnach ebenso wenig für Rechtsverletzungen haften wie etwa die Telekom, Kabel Deutschland und andere große Provider. Offen ist aber noch, wie weit dieses Haftungsprivileg reicht, wie kritisiert wird.

© SZ vom 23.09.2016 / wil - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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