Gerichtsverhandlung:Diebstahl im Wert von: Null Euro

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29-Jähriger soll altersschwaches Auto geklaut haben - Richter stellt nach zäher Verhandlung das Verfahren ein

Den Diebstahl hätten sie sich sparen können: Erst entwendeten unbekannte Täter einen altersschwachen VW Polo von einem Einödhof in Hohenpolding. Dann klappte das mit dem Abschleppen nicht und sie stellten den Wagen einfach an der B15 ab - und einer ließ seine Mütze auf der Rückbank liegen. Die DNA auf der schwarzen Haube führte zu einem 29-Jährigen aus Wang. Dieser betonte vor Gericht allerdings, dass er mit der Tat nichts zu tun habe. Nach einer halben Stunde zäher Verhandlung am Amtsgericht Erding stellte Richter Andreas Wassermann das Verfahren ein.

Nach Auskunft des Staatsanwalts hat sich im März 2016 folgendes zugetragen: Gegen 3 Uhr nachts entwendeten zwei Unbekannte den fahruntauglichen Polo im Schätzwert von 500 Euro. Dazu brachen sie das Türschloss auf und entfernten das Zündschloss. Geplant war wohl, das Auto abzuschleppen, doch das klappte wohl nicht, denn sie ließen das Auto ein paar Meter weiter mit kaputtem Abschlepphaken stehen. Die Polizei fand im Wagen auch eine schwarze Mütze samt DNA-Spuren, die schließlich zu dem 29-jährigen gebürtigen Polen führten.

Ob er sich äußern wolle, fragte Richter Wassermann. Er wisse auch gar nicht, um welche Mütze es gehe, ließ der Angeklagte über die Dolmetscherin ausrichten. Richter Wassermann zeigte ihm das Beweisstück im Plastikbeutel. Der 29-Jährige, der zuletzt als Fahrer für einen Lebensmittelhandel gearbeitet hat, zuckte mit den Schultern. Das sei nicht seine Mütze. Viele einer Kollgen trügen eine solche.

Der Polizeibeamte, der den Wagen untersucht hat, konnte auch nicht viel weiterhelfen. Er bestätigte, dass auf der Mütze DNA-Spuren des 29-Jährigen gefunden wurden. Ob der Polo verschlossen gewesen sei, könne er nicht sagen.

Der Wagen habe einem älteren Herrn aus der Verwandtschaft gehört, der schon länger nicht mehr gefahren sei, berichtet ein weiterer Zeuge. Man habe das Auto schon länger verkaufen wollen, aber keinen Abnehmer gefunden. Jetzt werde das Auto verschrottet. Letztlich könne man also von einem Wert von Null Euro ausgehen.

Allerdings war der 29-Jährige Angeklagte auch kein unbeschriebenes Blatt. Laut Staatsanwaltschaft wurde er im März 2016 wegen versuchten Diebstahls und versuchter Unterschlagung zu 30 Tagessätzen à 15 Euro verurteilt. Er hatte unteranderem einen Kaffeevollautomaten aus einem Lebensmittellager mitgehen lassen und Ware behalten, die er hätte Retour bringen müssen. Richter Andreas Wassermann schloss sich schließlich dem Antrag des Staatsanwalts an und stellte im Hinblick auf die vorhergehende rechtskräftige Verurteilung das Verfahren ein: Weitere Ermittlungen seien aus "prozessökonomischen Gründen" nicht angebracht. "Ich weiß nicht, ob das zielführend wäre", sagte Wassermann und verwies zudem auf den geringen Wert des Tatobjekts.

© SZ vom 28.04.2018 / regi - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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