Gericht:Heilpraktikerin gewürgt und begrapscht

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Täter war ein Freund der Familie. Schöffengericht verurteilt ihn zu einem Jahr und neun Monaten auf Bewährung

Von Thomas Daller, Erding

Ein 66-jähriger Mann ist am Amtsgericht Erding wegen sexueller Nötigung und vorsätzlicher Körperverletzung zu einem Jahr und neun Monaten verurteilt worden, wobei die Strafe zur Bewährung ausgesetzt wurde. Er hatte eine Heilpraktikerin in deren Praxis während einer Behandlung gewürgt und begrapscht. Täter und Opfer waren davor befreundet: Sie kannten sich aus der gemeinsamen Kirchengemeinde, sangen beide im gleichen Kirchenchor.

Die Tat hatte sich am 27. Februar dieses Jahr in einer Praxis im östlichen Landkreis zugetragen. Laut Anklage der Staatsanwaltschaft hatte sich der Mann einen zweistündigen Behandlungstermin geben lassen, um in dieser Zeit mit dem Opfer ungestört zu sein. In einem der Behandlungsräume nahm er die Frau dann in den Schwitzkasten und versuchte sie zu küssen. Er begrapschte sie an der Brust und am Gesäß und drückte dabei den Hals fest zu. Sie setzte sich mit den Ellbogen zur Wehr und boxte ihn in den Bauch und konnte dadurch seinem Griff entkommen. Er packte sie daraufhin ein zweites Mal und sagte ihr, er wisse, dass sie Sex brauche. Sie antwortete, er solle die Finger von ihr lassen und sich auf die Liege legen, damit sie ihn akupunktieren könne. In diesem Moment kam eine weitere Patientin in die Praxis, die die Auseinandersetzung hörte und machte sich bemerkbar. Daraufhin ließ der Täter von seinem Opfer ab.

Die Frau ging am nächsten Tag zur Polizei und erstattete Anzeige. Besonders empört war sie über sein Verhalten, weil er ein Freund der Familie war, den sie jahrelang kostenlos behandelt hatte. Sie sei erst fünf Monate vor dem Vorfall Witwe geworden und der Angeklagte habe sich um ihren Mann gekümmert, als dieser im Sterben lag. Außerdem habe er danach ihren Ruf in der Kirchengemeinde geschädigt. Er soll den Vorwurf auf einen plumpen Annäherungsversuch heruntergespielt haben, mit dem sie angeblich einverstanden gewesen sei. Seither werde sie nahezu wöchentlich von Mitgliedern der Kirchengemeinde angerufen, die sie dazu überreden wollten, die Anklage zurückzuziehen. Auch der Pfarrer sei darunter gewesen. Ein weiteres Mitglied habe sich sogar als Richter ausgegeben und wollte ihre Adresse wissen. Man habe versucht, sie einzuschüchtern und zu verängstigen.

Bevor sein Mandant eine Aussage machen konnte, bat sein Rechtsanwalt um ein Rechtsgespräch, bei dem er einen Strafrahmen von einem Jahr sechs Monaten und zwei Jahren aushandeln konnte, die zur Bewährung ausgesetzt werden sollten. Voraussetzung war allerdings, dass sein Mandant ein vollständiges Geständnis ablegen würde, damit man dem Opfer eine Aussage vor Gericht ersparen könne. Darauf ging der Täter ein.

Als Zeuge wurde daher nur noch der ermittelnde Polizeibeamte gehört. Er wiederholte, was die Frau auf der Inspektion geschildert habe und dass sie sich danach noch einmal an die Polizei gewandt habe, weil sie Anfeindungen des Pfarrers und von Mitgliedern des Kirchenchors ausgesetzt sei.

Die Staatsanwaltschaft sagte, der Vorwurf der sexuellen Nötigung und der vorsätzlichen Körperverletzung habe sich bestätigt, das Gesetz sehe dafür eine Mindeststrafe von einem Jahr vor. Zu seinen Gunsten spreche das Geständnis und dass er sich bei seinem Opfer entschuldigt habe sowie dass er nicht vorbestraft sei. Zu seinen Lasten spreche allerdings, dass er sein Vorhaben fortgesetzt habe, obwohl sich das Opfer gewehrt und ihn angeschrien habe, dass sie das nicht wolle. Die Staatsanwaltschaft forderte zwei Jahre auf Bewährung, außerdem ein Kontaktverbot, das nur Ausnahmen für Kirchenbesuche und die Teilnahme am Chor zulasse. Ferner solle der Angeklagte 1000 Euro an den Weißen Ring zahlen.

Der Verteidiger plädierte auf ein Jahr und sechs Monate: "Welcher Teufel ihn geritten hat, weiß er selbst nicht. Er hat Kinder und Enkel und schämt sich wahnsinnig. Er wird hier vor Gericht nicht wieder erscheinen."

Das Schöffengericht unter Vorsitz von Richter Björn Schindler verurteilte den Angeklagten zu einem Jahr neun Monaten auf Bewährung. Die Bewährungszeit wurde auf drei Jahre festgelegt. Jegliche Kontaktaufnahme zu dem Opfer wurde ihm verboten, darunter fallen jedoch nicht die Kirchenbesuche und Choraktivitäten. Außerdem muss der Mann 1000 Euro an den Weißen Ring zahlen, die er in Raten abstottern kann. Das Opfer hatte jegliche finanzielle Entschädigung im Rahmen eines Täter-Opfer-Ausgleichs vorher abgelehnt.

© SZ vom 13.08.2020 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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