Erding: Werbesatzung:Altstadtbild in Gefahr

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Wenn es um die Werbung von Läden und Geschäften geht, will die Stadt Erding mitreden - und Vorschriften erlassen. Doch nicht alle sind von der neuen Werbesatzung überzeugt.

Antonia Steiger

Es geht um die Größe von Buchstaben, die Farbe von Schriftzügen und um die Breite von Markisen: In einer Satzung möchte die Stadt Erding Vorschriften für die Gestaltung von Werbeflächen machen, doch ohne umfangreiche Diskussion wird das Werk den Stadtrat nicht passieren. "Erding jetzt"-Stadtrat und Geschäftsinhaber Hugo Gruber warnte im Planungsausschuss davor, dass damit Kreativität unterbunden werde: "Wer das liest, hat keinen Mut mehr, sich was Schönes auszudenken." Bürgermeister Gotz (CSU) beruhigte ihn: Was schön sei, werde auch künftig genehmigt. Dazu sei ein Hintertürchen eingebaut.

In einer Satzung möchte die Stadt Erding Vorschriften für die Gestaltung von Werbeflächen machen. Ein beliebter Treffpunkt in der Erdinger Innenstadt ist der Schrannenplatz. (Foto: Bauersachs Peter)

Nicht zum ersten Mal sieht sich der Stadtrat mit der Aufgabe konfrontiert, eine Werbesatzung zu diskutieren. 2006, noch in der Amtsperiode des früheren Bürgermeisters Karl-Heinz Bauernfeind, lag bereits ein Entwurf vor den Kommunalpolitikern. Doch weit gekommen sind sie nicht, die Satzung ging zur Beratung in die Fraktionen - und blieb dort. Auch der neue Entwurf dient den Fraktionen als Diskussionsgrundlage.

Gotz und Stadtbaumeister Sebastian Henrich warben für das Regelwerk, mit dessen Hilfe das Rathaus zu verhindern hofft, dass Geschäftsinhaber zwei Drittel ihrer Fensterscheiben mit Werbung zukleben.

Es kommen weitere Verbote dazu, die dem Gewandhaus-Besitzer Gruber missfallen: Es darf keine Ausleger mehr geben, die an die Fassade geschraubt werden und in der Dunkelheit die Werbung anleuchten; die Breite von Markisen soll die Breite eines Fenster nicht übersteigen; Buchstaben dürfen nicht größer als vierzig Zentimeter sein und dürfen nur weiß hinterleuchtet werden. Farbige, selbstleuchtende Buchstaben wären demnach künftig verpönt, da sie das Altstadtbild erheblich veränderten, wie man im Rathaus denkt. "Mehr Stil" haben laut Henrich Schriftzüge, die von hinten beleuchtet sind.

Aber auch ohne eine Werbesatzung gibt es gesetzliche Regelungen: So verlangt die Bayerische Bauordnung, dass für jede Tafel, die größer als ein Quadratmeter ist, ein Bauantrag gestellt wird. Im ensemblegeschützten Erdinger Altstadtbereich sind sogar alle Werbetafeln genehmigungspflichtig. Dennoch gibt es im Landratsamt Erding als zuständiger Bauaufsichtsbehörde den Wunsch, dass Erding sich eine Satzung gibt. "Wir handeln schon jetzt nach diesen Regeln, aber wenn es zum Streit käme, wäre eine Satzung wichtig", erklärte Henrich. Er betonte, die Satzung gelte nicht für Gewerbegebiete. Dort regelten Bebauungspläne, wie Unternehmen werben dürfen - Ob die sich daran auch halten, ist jedoch eine andere Frage.

Mit der Satzung müsse ein Spagat geschafft werden, sagte Gotz; denn die Geschäfte sollten durchaus noch mit unterschiedlichen Tafeln werben dürfen. Auch Gruber sorgt sich um ein vielfältiges Altstadtbild und mahnte, die von hinten beleuchtete Schattenschrift sei eine Modeerscheinung der siebziger Jahren. Es gehe nicht um "Verhinderung von Qualität", erwiderte ihm Henrich. Es solle aber verhindert werden, "dass der übliche Ramsch an die Wand getackert wird". Ausnahmen können daher in Absprache zwischen Landratsamt und Stadt genehmigt werden, das soll in einem Paragrafen festgehalten werden.

© SZ vom 15.10.2010 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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