Erding:Wenn die Polizei Plaketten abkratzt

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Zahl der Zwangsentstempelungen geht wieder zurück

Wer seine Autoversicherung nicht mehr bezahlen kann, sollte sein Auto vorschriftsmäßig abmelden. Sonst kommt die Polizei, kratzt die TÜV-Plakette ab und fordert vom Halter den Fahrzeugschein. Diese Zwangsentstempelungen haben in den vergangenen Jahren zugenommen, gehen aber nunmehr wieder leicht zurück. Schuldnerberater sehen in den Zwangsentstempelungen ein Anzeichen, dass viele Bürger mit ihrem Dispo am Limit sind, wenn die Versicherungssumme fällig ist. Das kann böse enden: Fahren ohne Versicherungsschutz ist eine Straftat. Bei Vorsatz kann zusätzlich auch noch der Führerschein eingezogen werden.

Vor zehn Jahren musste sich die Zulassungsstelle Erding 445 Mal an die Polizei wenden, weil ein Fahrzeug zwangsentstempelt werden. 2010 war der bisherige Höchststand von 643 erreicht und 2016 ist die Zahl der so genannten Entstempelungsersuche auf 536 zurückgegangen. Diese Ersuchen gehen dann an die Polizei, wenn der Halter auf den Brief der Behörde nicht reagiert hat, innerhalb von drei Tagen die Schilder in der Zulassungsstelle selbst zu entstempeln.

Die nicht bezahlte Kraftfahrzeugversicherung ist mit etwa 80 Prozent der Fälle die Hauptursache für Zwangsentstempelungen; darüber hinaus können Mängel am Fahrzeug oder überzogene Fristen bei der Ummeldung dazu führen. 1459 Schreiben hat das Zulassungsamt im vergangenen Jahr in dieser Angelegenheit verschickt. Die 536 Zwangsentstempelungen sind nur die Spitze des Eisbergs; eben jene, die darauf nicht reagiert haben.

Bei der Schuldnerberatung der Caritas geht man davon aus, dass es sich um Menschen handelt, die den Überblick über ihre Konten verloren haben. Ist das Konto überzogen, wird nichts mehr überwiesen, wenn per Einzugsermächtigung die Autoversicherung den fälligen Betrag abbuchen will. Und wenn die Versicherung nicht bezahlt ist, erlischt der Schutz. Wer dann mit seinem Auto noch auf öffentlichen Straßen unterwegs ist, muss mit einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr rechnen.

© SZ vom 16.01.2017 / tdr - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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