Erding:Was passieren wird

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Wasserwirtschaftsamt legt Überschwemmungsgebiete fest

Von Antonia Steiger, Erding

Wenn eine Fläche als Überschwemmungsgebiet festgesetzt ist, gelten feste Regeln: Kommunen dürfen dort keine Bauleitplanung mehr vorantreiben - außer es gibt überhaupt keinen anderen Platz mehr. Einzelne Bauvorhaben dürfen nur umgesetzt werden, wenn das Wasser genauso gut wie zuvor abfließen kann. Und wenn andere nicht in Mitleidenschaft gezogen werden: Baut einer eine Mauer, so dass das Wasser beim Nachbarn in den Keller fließt, ist das verboten. Derzeit läuft die Festsetzung des Überschwemmungsgebietes der Sempt, der Schwillach und des Saubachs. Am Donnerstag erläuterten Vertreter des Wasserwirtschaftsamtes das Vorgehen.

Stefan Homilius sagte es mehrmals: Die Festsetzung eines Überschwemmungsgebietes sei keine Planung, das sei Realität. "Wir bilden ab, was überschwemmt wird." Dazu wird das Gelände in einem digitalen Modell nachgebildet, die Böden werden nach dem Grad ihrer Versickerfähigkeit bewertet, ebenso die Abflussmöglichkeiten des Wassers. Dann wird die Ausbreitung des Wassers bei einem Hochwasser simuliert, wie es rein statistisch alle 100 Jahre vorkommt. Das Ergebnis dieser Simulation liegt nun vor, es wird Anfang Mai in den Gemeinden ausgelegt. Die Berechnungen bilden nur die Hochwassergefahr ab, die von der Sempt ausgehen, keine Starkregenereignisse und auch nicht die Gefahren, die von Gewässern dritter Ordnung, der Gräben, ausgehen. Gerade von letzteren gehen in Erding Gefahren aus, deswegen ruhen Bauvorhaben. Aber auch die Überschwemmungsgefahr, die von der Sempt ausgeht, könnte Konsequenzen haben: Betroffen sind Flächen an der Haager Straße, wo Erding sich entwickeln soll.

Wenn die Pläne ausliegen, haben die Bürger zwei Wochen Zeit, Einwendungen zu erheben. Bei einem Erörterungstermin werden diese Einwendungen beraten, sie werden berücksichtigt - oder auch nicht. Sodann wird das Überschwemmungsgebiet durch das Landratsamt Erding als Verordnung festgesetzt, wie Michael Hildenbrand vom Landratsamt erläuterte. Es gehe darum, mögliche Schäden zu begrenzen, sagte Homilius. So ist es in einem Überschwemmungsgebiet verboten, Mauern zu errichten, die den Wasserabfluss hindern. Grünland darf nicht in Ackerland umgewandelt werden. Auch neue Heizöltanks sind verboten, es sei denn, sie wird hochwassersicher gebaut und es gibt keinen alternativen Energieträger. Die jetzigen Pläne beschreiben laut Homilius den Ist-Zustand, im Wesentlichen basieren sie auf dem Hochwasserereignis vom Sommer 2013. Das bei Wörth geplante Rückhaltebecken, das vor allem die Stadt Erding vor Hochwasser schützen soll, ist nicht einberechnet. Würde es gebaut, ändere sich alles, sagte Homilius. "Dann wird das Modell neu berechnet."

© SZ vom 06.04.2019 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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