Erding:Vor Gericht gibt es ein Geständnis

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Weil die räuberische Erpressung daneben geht, kommen zwei junge Männer mit Bewährungsstrafen davon

Von Florian Tempel, Erding

Zwei junge Männer sind vom Amtsgericht Erding wegen gemeinschaftlicher räuberischer Erpressung zu je acht Monaten Gefängnis auf Bewährung verurteilt worden. Die zwei 23-Jährigen aus Wörth und Sauerlach hatten einem anderen jungen Mann am Nikolaustag 2014 nachts auf dem S-Bahnsteig in St. Koloman aufgelauert, um ihm mit Gewalt 150 Euro abzunehmen. Es ging um Schulden aus einem früheren Drogengeschäft. Zur Vollendung der Erpressung kam es nicht. Das Opfer schlug zurück und vertrieb zusammen mit seinem Bruder die Angreifer. Was für die Angeklagten letztlich das Beste war. Denn hätten sie ihrem Opfer tatsächlich Geld abgenommen, wären die Strafen sicher weitaus höher ausgefallen.

Über die Hintergründe und Details des Überfalls wurde vor Gericht nicht viel gesprochen. Die Verteidiger der Angeklagten, die Erdinger Anwälte Martin Paringer und Jörg Kaiser, handelten in einem sogenannten Verständigungsgespräch hinter verschlossenen Türen mit dem Staatsanwalt und dem Gericht das Urteil aus, noch bevor die Verhandlung richtig begonnen hatte. Als Richterin Yvonne Folk dann den Angeklagten mitteilte, dass sie eine Bewährungsstrafe zwischen sieben und neun Monaten erwarte, atmeten die beiden Männer erleichtert durch und legten kurz und knapp ihre Geständnisse ab. Bei ihren polizeilichen Vernehmungen hatten sie noch jede Schuld abgestritten.

Ja, gaben die Angeklagten nun zu, sie hatten sich am S-Bahnhof St. Koloman postiert und auf das Opfer gewartet. Als dieses aus dem letzten Zug kurz vor 2 Uhr ausstieg, drängte einer der beiden Angeklagten dessen Begleiter - seinen Bruder und dessen Freundin - seitlich ab. Während der andere sein Opfer am Kragen packte, ihm eine Ohrfeige verpasste und 150 Euro von ihm verlangte. Doch daraus wurde nichts. Der Angegriffene wehrte sich mit einem harten Kniestoß in den Unterleib seines Gegenübers. Zudem eilte ihm sein Bruder zur Hilfe - und die Angeklagten nahmen Reißaus.

Im Gerichtssaal entschuldigten sie sich nun höflich und nicht nur bei dem eigentlichen Opfer, sondern auch bei dessen Bruder und dessen Freundin. Er müsse zugeben, sagte einer der Angeklagten, "dass das zu viel war" und besonders unschön, dass er auch noch eine junge Frau in den Vorfall "reingezogen habe". Richtig erklären könne er sich seinen Angriff nicht mehr. Er habe damals einen "schlechten Tag" gehabt und zu viel getrunken. Der zweite Angeklagte wandte sich an den Bruder des Opfers, dem er "Respekt" zollte, "dafür, wie du dich für ihn eingesetzt hast".

Das alles macht auf das Gericht Eindruck. Dass sich die Angeklagten "nicht nur so auf die Schnelle" entschuldigt hatten, sei ein Beweis von "echter Reue", befand Richterin Yvonne Folk. Offensichtlich hätten die Angeklagten nunmehr kapiert, das "so was, was sie gemacht haben, kein Kavaliersdelikt ist, sondern eine schwere Straftat ist". Als Bewährungsauflagen ordnete Richterin Folk an, dass jeder Angeklagten dem Opfer 100 Euro als Schmerzensgeld zahlen sowie 400 Euro an den Jugendhilfeverein Brücke Erding überweisen muss.

© SZ vom 20.08.2015 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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