Erding:Unfall am Bahnübergang

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S-Bahn kollidiert mit Schneeräumfahrzeug

Von Gerhard Wilhelm, Erding

Die Größenverhältnisse waren am frühen Morgen des 10. Januar sehr unterschiedlich, als eine S-Bahn aus München am Bahnübergang Altenerding gegen den kleinen Schneeräumer prallte, dessen Räumschild sich in den Schienen verkeilt hatte. Verletzt wurde bei dem Unfall zum Glück keiner, aber der Sachschaden mit rund 300 000 Euro ist enorm. Zudem war bis 5. Februar der Übergang für den Verkehr gesperrt.

In der S-Bahn befanden sich rund 15 Fahrgäste, die alle unverletzt die S-Bahn verlassen konnten. Weil die S-Bahn aus den Schienen gesprungen war, mussten Mitarbeiter des Notfallmanagements der Bahn den Zug mittels hydraulischer Heber wieder auf die Gleise setzen. Spätnachmittag konnte der provisorische Schienenersatzverkehr mit Taxis und Bussen eingestellt und der Zugverkehr wieder aufgenommen werden. Der Bahnübergang bleibt aber Wochenlang geschlossen.

Zum Unfallzeitpunkt hatte ein Mitarbeiter der Stadt Erding mit einem kleinen Schneeräumfahrzeug den Gehweg der Bahnhofstraße von der Münchner Straße her kommend geräumt. Als er über den Bahnübergang fuhr, habe sich das Räumschild in den Gleisen verkanntet, so dass der Schneeräumer sich weder vorwärts noch rückwärts bewegen haben lassen. Als sich die Schranken des Bahnübergangs senkten, sei der Mann der aus Richtung München kommenden S-Bahn noch entgegen gelaufen und habe versucht, den Lokführer zu warnen. Obwohl dieser sofort eine Notbremsung einleitete, kollidierte der Triebwagen mit dem Schneeräumer und schleifte ihn zwanzig Meter mit. Das Räumfahrzeug verkeilte sich unter der S-Bahn und hob deren Achse aus den Gleisen.

Der Fahrer des Gefährts wurde vor Gericht wegen gefährlichen Eingriffs in den Bahnverkehr zu einer Geldstrafe von 40 Tagessätzen zu je 35 Euro verurteilt. Zudem muss der 61-Jährige die Kosten des Verfahrens tragen. Vor das Amtsgericht Erding kam der Fall, weil der Mitarbeiter den Strafbefehl der Staatsanwaltschaft in Höhe von 60 Tagessätzen zu je 40 Euro nicht akzeptieren wollte. In der Verhandlung sagte er auch warum: Es müsse ein Materialschaden vorgelegen haben, er selber trage keine Schuld. Er sei mit gehobenem Schild auf den Bahnübergang gefahren, als das Räumschild in "Bruchteilen einer Sekunde" heruntergefallen sei. Der Angeklagte vermutet eine Materialermüdung bei den Bolzen, mit denen das Schild befestigt sei. Der Fahrlässigkeitsvorwurf, so sah es auch das Gericht, sei "sehr gering".

© SZ vom 27.12.2019 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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