Erding:Tätlicher Angriff auf schwangere Ehefrau

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Angeklagter wird wegen Körperverletzung zu acht Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt

Von Gerhard Wilhelm, Erding

Auch der Verteidiger des 30-jährigen Angeklagten stellte fest: "Dass die Ehe zerrüttet ist, ist milde ausgedrückt. Sie ist eine Katastrophe." Sie mündete am 22. April 2019 in einem tätlichen Angriff des Mannes auf seine damals im achten Monat schwangere Frau. Dem ungeborenen Kind passierte nichts. Aber der Mann würgte die 25-Jährige, hielt ihr Mund und Nase zu und drohte, sie umzubringen. Für den Verteidiger stand zwar Aussage gegen Aussage, Richtern Michaela Wawerla glaubte aber der jungen Frau. Ihre Aussage sei nachvollziehbar und in sich konsistent. Zudem habe sie keinen Belastungseifer gezeigt. Rechtsmedizin und Polizeibeamten hatten die Verletzung der Frau bestätigt. Dass der 30-Jährige nur zu einer Freiheitsstrafe von acht Monaten auf drei Jahre zur Bewährung verurteilt wurde, verdankte er unter anderem dem Umstand, dass er nicht vorbestraft ist.

Die Staatsanwaltschaft hatte dem Angeklagten nicht nur den Vorfall im April vorgeworfen, sondern auch frühere Beleidigungen und Bedrohungen gegenüber seiner Frau. Zudem hatte er Arbeitslosengeld bezogen, als er noch gearbeitet hatte. Letztendlich kamen zur vorsätzlichen Körperverletzung auch noch Beleidigung, Bedrohung und Betrug. Den Betrug und die Bedrohung gab der Mann zu, er sagte aber, er habe seiner Frau den Mund für maximal 15 Sekunden zugehalten, weil sie so laut geschrien habe. Sie habe ihm in dem Streit gegen den Oberschenkel getreten. Von ihren Verletzungen wisse er nichts, sagte sein Anwalt. Die Ehefrau habe auch bei der Polizeivernehmung von keinen Verletzungen berichtet.

Dies relativierte die ermittelnde Beamtin. Sie habe am Tatort und in der Polizeiinspektion Würgespuren am Hals der Frau und Kratzer im Gesicht gesehen. Auf die Frage, ob sie weiter verletzt sei, habe die Frau mit Nein geantwortet. Die 25-Jährige bestätigte dies vor Gericht. Zudem sei sie unter Schock gestanden. Erst später, und vor allem am nächsten Tag habe sie bemerkt, dass sie am ganzen Körper blaue Flecken habe - die drei Tage später in der Gerichtsmedizin bestätigt wurden.

Die Ehefrau schilderte vor Gericht nicht nur den Vorfall, sondern auch die Vorgeschichte und was seit April 2019 passiert ist. Ihr Mann sei am Samstag zurück aus Kroatien gekommen - beide sind kroatische Staatsangehörige. Und seitdem habe schlechte Stimmung geherrscht, die am Montag eskaliert sei. Auslöser: Er habe mit seinem Vater telefoniert, aber sie hätten vereinbart, dass sie gemeinsame Probleme nicht nach Außen tragen. Ob er sie dann aufs Bett geworfen oder gedrückt habe, wusste sie nicht mehr, aber mit einer Hand habe er ihr Mund und Nase zugedeckt und mit der anderen habe er sie gewürgt. Sie habe sich gewehrt, es sei ihr die Flucht vom Bett gelungen und sie habe aus dem Fenster um Hilfe gerufen. Unten seien zwei Personen spazieren gegangen. Ihr Mann habe danach gedrängt, mit dem kleine Sohn die Wohnung zu verlassen, ehe die Polizei eintreffe. Sozusagen auf der Flucht hat ihn die Polizei mit dem Kind auf dem Arm im Treppenhaus gesehen. Allerdings wussten die Beamten da noch nicht, dass es sich bei ihm um den später Angeklagten handelt. Die Streitigkeiten haben aber damit nicht geendet. Auch danach sei sie weiter bedroht, beleidigt und verfolgt worden. Dass er gegenüber ihr und ihrer Familien Todesdrohungen ausgesprochen habe soll, bestätigten Mitschnitte von Sprachnachrichten.

Der Verteidiger des Angeklagten sah die Vorwürfe trotzdem nicht bestätigt. Es stehe Aussage gegen Aussage und es heiße schließlich, im Zweifelsfall für den Angeklagten. Amtsrichterin Wawerla sah dies aber genauso wie die Staatsanwältin. Sicher seien die Streitigkeiten von beiden ausgegangen, aber der Vorwurf habe sich voll umfänglich bestätigt. Obwohl das Verhalten des Angeklagten "erheblich gefährlich" gewesen sei, auch für das ungeborene Kind, wurde die Freiheitsstrafe zur Bewährung ausgesetzt. Wawerla verpflichtete den Angeklagten zu einem Anti-Aggressionstraining.

© SZ vom 19.06.2021 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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