Erding:Spielsucht mit Betrug finanziert

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34-jähriger Erdinger mit 150 000 Euro Schulden zu zwei Jahren und acht Monaten Haft verurteilt

Von Thomas Daller, Erding

Spielsucht gilt als ein Motor der Kriminalität. Um sie zu finanzieren, schrecken Betroffene nicht davor zurück, Straftaten zu begehen. Ein 34-jähriger Erdinger ist vom Schöffengericht zu zwei Jahren und acht Monaten Haft verurteilt worden, weil er Ebay-Kunden betrogen hat, um mit dem Geld Sportwetten zu platzieren. 18 Fälle hatte ihm die Staatsanwaltschaft zur Last gelegt; hinzu kam noch ein Betrugsversuch mit fünf angeblich verschwundenen Paketen, für die die Deutsche Post DHL Schadensersatz in Höhe von 2500 Euro zahlen sollte.

Vor zehn Jahren begann die Spielsucht, nachdem er bei seinen ersten beiden Fußballwetten 3800 Euro gewonnen hatte. Danach verließ ihn das Glück und bereits 2006 wurde er zum ersten Mal wegen Betrugs verurteilt, und dann im Schnitt alle zwei Jahre wieder. Bei den 18 Fällen, für die er nun wieder in Erding vor Gericht stand, ging die Staatsanwaltschaft von gewerbsmäßigem Betrug aus; dass er damit sozusagen seinen Lebensunterhalt bestritt. Aber er hat alles sofort wieder verzockt. Zeitweilig hatten seine Frau und er nicht mal mehr genügend Geld, um Futter für ihre Katzen zu kaufen. Das bestellten sie dann einfach auch Online und blieben das Geld dafür schuldig.

Bei Ebay bot er im Zeitraum zwischen dem 16. Mai und 28. November 2012 sowie von 7. bis 10. Juni 2014 in erster Linie Smartphones an; insbesondere das iPhone 4S und 5S von Apple. Aber auch Computer offerierte er und Aquariumszubehör wie Leuchten und Pumpen. Sogar ein Echolot verkaufte er zum Preis von 1225 Euro. Doch die Käufer, die ihm das Geld überwiesen, bekamen die Ware nicht.

Am 25. Mai 2012 versuchte er auch noch die Post DHL zu betrügen. Er rückte mit fünf Paketen in der Poststation Zugspitzstraße in Erding an, in denen sich angeblich Smartphones befinden sollte. Er gab die Pakete auf, ließ sich einen Einlieferungsbeleg ausstellen und verlangte anschließend die Pakete wieder zurück. Angeblich habe er vergessen, etwas Wichtiges in die Pakete hineinzutun. Dann zog er mit den Paketen und dem Einlieferungsbelegt wieder ab und kam nicht wieder. Als ihn die Dame von der Poststation Wochen später zufällig in Erding traf und ihn darauf ansprach, entgegnete er, seine Frau habe die Pakete in der Filiale Dorfener Straße abgegeben. Das war jedoch gelogen. Denn er hatte unterdessen fünf Nachforschungsanträge online bei der Post DHL gestellt, wo denn die Pakete abgeblieben seien. Denn die Post haftet bis zu einem Warenwert von 500 Euro pro Paket, wenn eine Sendung verloren geht. Allerdings kam die Sache dem Sicherheitsmanagement eigentümlich vor und sie beauftragte einen internen Ermittler mit dem Fall. Vor Gericht sagte er als Zeuge aus, dass sich der Betrugsverdacht schnell bestätigt habe. Zum einen seien die Pakete bei der Einlieferung gewogen worden. Dabei sei ein Grammgewicht erfasst worden, das viel zu leicht gewesen sei, als dass ein Smartphone in dem Paket gewesen sein könnte. Zudem habe man sich in der Postfiliale noch gut an den Vorfall erinnern können. Außerdem würden die Postsendungen auf ihrem Auslieferungsweg immer wieder elektronisch erfasst. Und bei besagten Paketen habe es lediglich den einen Einlieferungsscan gegeben. Also sei er zum Angeklagten selbst hingefahren und habe ihn nach den Paketen befragt: "Erst hat er gesagt, er kann sich nicht erinnern. Dann hat er behauptet, seine Frau habe sie in der Postfiliale in der Dorfener Straße abgegeben. Ich bin anschließend zur Polizei gefahren und habe Strafanzeige erstattet."

Der Angeklagte räumte vor Gericht seine Taten in vollem Umfang ein: "Ich habe das getan und muss dafür bestraft werden." Er sitze seit Mai dieses Jahres in Untersuchungshaft und habe bei der Gefängnistherapeutin Hilfe wegen seiner Spielsucht gesucht und sich auch mittels Fachliteratur damit auseinandergesetzt. Jetzt wolle er eine Therapie machen. Deshalb bitte er um eine milde Strafe, damit er eine zweite Chance bekomme.

Die Staatsanwaltschaft betonte hingegen, der Angeklagte sei bereits einschlägig vorbestraft und habe die Taten teilweise unter doppelter offener Bewährung begangen. Dafür seien drei Jahre angemessen. Sein Verteidiger plädierte auf zwei Jahre und sechs Monate und wies dabei auch darauf hin, dass sein Mandant 150 000 Euro Schulden wegen seiner Spielsucht habe. Die dem Schöffengericht vorsitzende Richterin Seefelder verurteilte den Angeklagten zu zwei Jahren und acht Monaten.

© SZ vom 02.10.2015 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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