Erding:Soziales Erbbaurecht

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Neues Landkreis-Programm soll Eigenheime erschwinglich machen

Der Kreistag hat einstimmig die Einführung eines Erbbaurechtsprogramms gebilligt, das über die Wohnungsbaugesellschaft des Landkreises vor allem für junge Familien den Bau eines Eigenheims erschwinglich machen soll. Kern des Förderprogramms ist es, durch die Bereitstellung von Grundstücken in Erbbaurecht die Gesamtkosten zu reduzieren. Zudem gibt es weitere Entlastungen durch Sonderförderungen pro Kind, für schwerbehinderte Familienmitglieder und den Einbau von Einliegerwohnungen.

Eine Beispielrechnung verdeutlicht das Modell: Der Bau eines Hauses kostet mit Baunebenkosten 250 000 Euro, das Grundstück 150 000 Euro, zusammen wäre das 400 000 Euro. Eine Familie, die 50 000 Euro Eigenkapital aufbringen kann, wird Hausbau und Grundstück aber nicht durch die Aufnahme von 350 000 Euro Darlehen finanzieren können. Denn Banken setzten in der Regel mindestens 20 Prozent Eigenkapital voraus. Baut die Familie hingegen auf einem Erbbaurecht-Grundstück, muss sie nur 200 000 Euro Darlehen aufnehmen, die sie von der Bank auch bekommen sollte.

Für das Grundstück muss dann zwar 15 Jahre lang ein Erbbauzins von monatlich etwa 250 Euro gezahlt werden. Dieser Betrag wird jedoch über Sonderförderungen verringert. Bei zwei Kindern und dem Einbau einer Einliegerwohnung reduziert sich der Erbbauzins im Beispielsfall auf etwa 100 Euro im Monat. Sonderförderungen gibt es maximal 15 Jahre lang. Nach Ablauf dieser Frist kann die Familie das Grundstück von der Wohnungsbaugesellschaft jederzeit erwerben - zum ursprünglichen Preis von 150 000 Euro. Ohne Kauf läuft der Erbbauvertrag 66 Jahre.

Die SPD wollte, dass bei einem späteren Weiterverkauf innerhalb von weiteren zehn Jahre die Wohnungsbaugesellschaft einen Teil der Wertsteigerung erhält. Die Kreistagsmehrheit lehnte dies jedoch ab. Auch eine von der SPD beantragte Decklung der Sonderförderung auf 1800 Euro pro Jahr fand keine Mehrheit.

© SZ vom 09.06.2015 / flo - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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