Erding:Rekordzahlen bei Bauanträgen

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Aufsichtsbehörde bearbeitete heuer 2200 Anträge, 13 Prozent mehr als 2019

Von Thomas Daller, Erding

Rekordzahlen bei den Bauverfahren meldet die Untere Bauaufsichtsbehörde am Landratsamt Erding: So wurden heuer mehr als 2200 Anträge bearbeitet und bei positiven Verfahren genehmigt. Im Vergleich zum Jahr 2019 stelle dies eine weitere Steigerung der Fallzahlen um rund 13 Prozent dar.

Auch die Anzahl der Sonderbauten, also der baulichen Anlagen und Räume mit besonderer Art und Nutzung, sei im Landkreis Erding im Jahr 2020 auf eine Höchstzahl von mehr als 100 Großprojekten angestiegen. Es handelt sich dabei etwa um Verkaufsstätten mit einer Fläche von mehr als 800 Quadratmeter, Versammlungsstätten, sonstige Einrichtungen zur Unterbringung von Personen sowie Wohnheimen oder auch Gebäude mit mehr als 1600 Quadratmetern Fläche. Einer aufwendigen Brandschutzprüfung bedürfen dabei auch die Mittel- und Großgaragen, die in der genannten Zahl enthalten sind.

Einhergehend mit der Höhe der Bauantragszahlen seien auch die Baukosten beziehungsweise genehmigten Bausummen weiterhin exorbitant. So seien 2020 bis dato etwa 542 Millionen Euro umgesetzt worden. Diese Summe umfasst die Baukosten sowie die Kosten der von Baugenehmigung erfassten Außenanlagen oder auch Baunebenkosten wie Wasserversorgungs- und Abwasserbeseitigungsanlagen sowie Aufzüge. "Die Preise gehen nach wie vor nach oben", sagte Landrat Martin Bayerstorfer (CSU) in der Jahrespressekonferenz. Die Genehmigungsdauer für Bauvorhaben im vereinfachten Verfahren betrage durchschnittlich 33 Tage, sobald die Bauvorlagen vollständig vorliegen beziehungsweise 53 Tage ab der Vollständigkeit im regulären Verfahren. Hier sei das Landratsamt Erding im bayernweiten Vergleich in der Spitzengruppe, sagte Landrat Bayerstorfer.

Zum 1. Februar 2021 werde darüber hinaus das "Gesetz zur Vereinfachung baurechtlicher Regelungen und zur Beschleunigung sowie Förderung des Wohnungsbaus" in Kraft treten, kündigte er an. Im Wesentlichen ergeben sich daraus umfangreiche Änderungen, die bereits jetzt schon ihre Schatten voraus werfen würden: Künftig bestehe die Möglichkeit der Digitalisierung des Bauantragsverfahrens, also die papierlose Einreichung des Bauantrags. Bauen soll zudem dichter und flächensparender werden. Die Abstandsflächen werden geringer und Dachgeschossausbauten im unbeplanten Innenbereich sollen genehmigungsfrei werden. Zur Stärkung des Klimaschutzes soll es Erleichterungen beim Baustoff Holz geben, zudem eine Ermächtigung für die Begrünung von Gebäuden. Außerdem ist eine Verfahrensfreiheit zur Elektromobilität vorgesehen; das heißt, Ladestationen für Elektrofahrzeuge mit einer Höhe bis zu zwei Metern, einer Breite bis zu einem Meter und einer Tiefe bis zu einem Meter bedürfen künftig keiner Baugenehmigung mehr.

© SZ vom 24.12.2020 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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