Erding:Mängel beim Brandschutz in der Berufsschule

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Geschossdecken sind nicht geschlossen, Rauchabschnitte fehlen: Nun sollen alte Fehler behoben werden

Von Thomas Daller, Erding

Der Brandschutz in der Berufsschule Erding weist erhebliche Mängel auf. Und das nicht erst seit gestern: Bereits beim Bau und bei den Erweiterungen in den 1960er und 1970 Jahren wurden schon damals maßgebliche Standards nicht eingehalten. Warum man trotzdem die Baugenehmigungen dafür erhalten hat, ist nicht mehr nachvollziehbar, weil die Verfahren seinerzeit eher schlicht beschieden wurden. Nun soll der Bestand nachgebessert werden. Der Landkreis hat ein Brandschutzkonzept erstellen lassen, das im Kreisausschuss für Bauen und Energie vorgestellt wurde.

Vorausgegangen ist eine Aufforderung eines internen Arbeitsausschusses des Landratsamtes, für landkreiseigene Liegenschaften Brandschutzkonzepte zu erstellen. In einer Sitzung des Arbeitsausschusses wurde dabei empfohlen, die Berufsschule vorrangig abzuarbeiten. Weitere Objekte werden jedoch folgen. Für die Berufsschule hat man das Büro "Brandschutzservice Zobel" aus Hallbergmoos beauftragt, einen Brandschutznachweis zu erstellen. Stephan Zobel erläuterte im Kreisausschuss die Problematik.

Die Berufsschule ist aus baurechtlicher Sicht ein Flickenteppich. Seit der ersten Baugenehmigung im Jahr 1957 ist sie oftmals erweitert und umgebaut worden. Baurechtlich genehmigungspflichtige Baumaßnahmen wurden jeweils für die entsprechenden Teilbereiche separat beantragt. Somit gibt es mehrere einzelne Baugenehmigungen. Sie könnten im Rahmen eines genehmigten Brandschutznachweises zu einer Baugenehmigung zusammengefasst werden, was vorteilhaft bei künftigen Um- oder Erweiterungsbauten wäre. Dazu müssen jedoch ein paar wesentliche Mängel beseitigt werden. Zum einen ist die erforderliche Geschosstrennung von Untergeschoss und Erdgeschoss nicht gegeben, sagte Zobel. Zum Schutz und zur Rettung der Schüler müssen Geschossdecken

geschlossen gehalten werden, damit die Flammen möglichst lange nicht übergreifen können. Das sei bereits in den 1960er und 1970er Jahren Standard beim Brandschutz gewesen, betonte Zobel. Warum man das nicht umgesetzt habe, sei nicht mehr nachvollziehbar. In den alten Unterlagen heißt es nur lapidar: Die Genehmigung wird erteilt.

Der zweite Punkt, den Zobel hervorhob, ist die Länge der Flure. Vorgeschrieben ist, dass sie alle 30 Meter in Rauchabschnitte unterteilt werden müssen. Denn man geht davon aus, dass ein Mensch vor einem verrauchten Abschnitt einmal tief Luftholen muss und dann diese 30 Meter passieren kann, ohne erneut atmen zu müssen. Danach passiert er die nächste Tür, die hinter ihm wieder schließt. Die Flurlänge im Haupttrakt der Berufsschule ist jedoch gar nicht unterteilt und hat daher eine Länge von mehr als 50 Metern. "Da müssen wir eingreifen", sagte Zobel. "30 Meter hat ganz wesentlich mit Personenschutz zu tun." In der Bestandsaufnahme habe er diesen Sachverhalt als gefährdend für Leib und Leben eingestuft.

Willi Vogl, CSU-Kreisrat und Kreisbrandrat, der in dieses Brandschutzkonzept eingebunden war, ergänzte die Aufzählung um einen weiteren Punkt: Auch die Brandschutzanalage müsse ausgebaut werden, damit eine sofortige Alarmierung stattfinden könne. Ansonsten müssten noch ein paar kleinere Dinge erledigt werden, so Vogel, aber dann habe man wieder einen Stand erreicht, der passend sei. Der Ausschuss stimmte den Brandschutznachweis einstimmig zu.

© SZ vom 05.04.2016 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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