Erding:Klare Ansage

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Bauausschuss verabschiedet Bebauungsplan Nr. 155 für die Sandgrubensiedlung - Skepsis vor Grundwasseranstieg

Von regina bluhme, Erding

Klare Richtlinien für künftige Bauherren gibt es künftig in der Sandgrubensiedlung in Klettham. Der Bauausschuss des Stadtrats Erding hat kürzlich einstimmig den Bebauungsplan Nr. 144 für das Gebiet als Satzung beschlossen. Darin sind unter anderem die zulässigen Wohneinheiten pro Grundstücksfläche festgesetzt. Die Anlieger treibt vor allem die Sorge um, dass durch Neubauten das Grundwasser steigt und Keller flutet.

Mit den Festsetzungen soll grundsätzlich "die Vereinbarkeit zeitgemäßen Wohnens und heutiger Mobilität gewährleistet werden", schreibt die Stadtverwaltung in den Sitzungsunterlagen. Die Parksituation in der Siedlung sei "ein wunder Punkt", erklärte Oberbürgermeister Max Gotz (CSU). Manche Grundstückszufahrten seien "höchst problematisch", ebenso die Parksituation, nicht eine Woche vergehe, ohne Beschwerden über zugeparkte Straßen. Schon allein wegen der Stellplatzfrage müsse hier eine maßvolle Erweiterung stattfinden, so Gotz.

Ohne Beschluss für weitere Festsetzungen im Bebauungsplan, könne in Klettham "jeder das bauen, was andere auch schon gebaut haben", ergänzte Andreas Erhard, Leiter des städtischen Rechtsamts. Derzeit seien "massive Eingriffe" in Grund und Boden zulässig. Das Ziel laute daher: "Wir machen's kleiner." Und zwar so, dass das Bebauen des Grundstücks nicht zu sehr eingeschränkt, aber auch der Boden nicht komplett versiegelt werde.

Im Grund wollten die Anwohner der Siedlung, "dass alles so bleibt wie es ist", fügte Gotz hinzu. Sie fürchten, dass durch eine weitere Bebauung der Grundwasserspiegel weiter ansteigt. Ein Grundstückseigentümer hatte dazu eine Stellungnahme abgegeben. Darin verweist er darauf, dass jeder unterirdische ins Wasser ragend Baukörper eine Erhöhung des Wasserspiegels bedeute und somit zu Verdrängungseffekten führe "mit der Gefahr, dass benachbarte Keller volllaufen". Zudem kritisiert er, dass laut dem Bebauungsplan jeder Bauherr die Grundwassersituation unter seinem Grundstück in eigener Verantwortung prüfen müsse.

Thomas Auer vom Stadtplanungsamt verwies auf eine Stellungnahme des Wasserwirtschaftsamts München. Das Amt schreibt, dass nur für einzelne Bauvorhaben ins Grundwasser eingegriffen werde und nicht für den gesamten Bereich. Zudem befinde sich im Boden ein circa zehn Meter dicker Schotterkörper, das Grundwasser stehe in einer Tiefe von drei bis fünf Metern. Laut Wasserwirtschaftsamt spiele also die Verdrängung von Grundwasser keine Rolle. Problematisch seien lediglich Aufstaueffekte, wenn im Grundwasser massive Einbauten entstehen. Würden diese den Grundwasserstrom, der von Süd nach Nord fließt, behindern, könne es in Ausnahmefälle zum Aufstau kommen. Diese Gefahr wird aber als "sehr gering angesehen". Burkhard Köppen, CSU-Fraktionssprecher und langjähriger Hochwasserreferent, blieb skeptisch: "Die Aussage ,sehr gering' bedeutet nicht, dass es ausgeschlossen werden kann."

© SZ vom 16.07.2020 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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